Regelecke

Regelecke: Wenn der Gegner noch nicht bereit ist

Ungläubiger Blick: Unsere duale Studentin Michelle Koch war noch nicht bereit. Was tun? (©myTT)

04.09.2025 - Stellen Sie sich folgende Szene vor: Ein intensiver Ballwechsel geht zu Ende, Sie greifen direkt zum Ball und wollen weiterspielen. Doch Ihr Gegner steht noch nicht bereit – er richtet sich gerade erst, wischt den Schläger ab oder schaut zur Seite. Dürfen Sie in diesem Moment schon aufschlagen, oder müssen Sie warten, bis der Gegner signalisiert, dass er spielbereit ist? Antworten darauf gibt es wie immer in unserer Regelecke, in der der internationale Schiedsrichter Harald Faber die Situation für uns einordnet.

Darf man direkt nach einem Ballwechsel schon aufschlagen – auch wenn der Gegner noch nicht in Position ist? Ab wann gilt ein Spieler überhaupt als „bereit“? Reicht es, dass er den Schläger in der Hand hält, oder muss er klar erkennbar spielbereit stehen? Fragen, die im Wettkampf immer wieder für Diskussionen sorgen.

Wir gehen diesen in der neuesten Folge unserer Regelecke nach. Unterstützt werden wir dabei vom internationalen Schiedsrichter Harald Faber, der mit dem sogenannten „White Badge“ seit 2018 auch Einsätze in der Champions League, bei Weltmeisterschaften und anderen internationalen Turnieren hat. 

Sie haben eine Nachfrage zur Folge? Kein Problem, stellen Sie sie einfach unter dem Artikel als Kommentar. Oder haben Sie eine andere Regelfrage? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort. 
 

(FKT, Video: MiKo)

Kommentar schreiben

Um weiterhin qualitativ hochwertige Diskussionen unter unseren Artikeln zu gewährleisten, haben wir uns dazu entschlossen, die Kommentarfunktion mit dem myTischtennis.de-Login zu verknüpfen. Wenn Sie etwas kommentieren möchten, loggen Sie sich einfach in Ihren Account ein. Die Verwendung eines Pseudonyms ist weiterhin möglich, der Account muss jedoch einer realen Person zugeordnet sein.

* Pflichtfeld

Copyright © 2025 myTischtennis GmbH. Alle Rechte vorbehalten.