Regelecke

Regelecke: Glänzendes Kantenband auf Schlägerblatt erlaubt?

Dürfte glänzendes Kantenband einen Teil des Schlägerblatts abdecken? (©Gohlke)

17.08.2020 - Damit der Belag besser hält und auch der Holzrand ausreichend geschützt wird, gehört zu einem klassischen Tischtennisschläger auch ein Kantenband dazu. Das kann natürlich auch zweckentfremdet werden, dargestellt anhand des folgenden Beispiels: Ein Spieler klebt den dem Griff am nächsten liegenden Teil des Schlägerblattes mit einem glänzenden Kantenband ab, was den Gegner irritiert. Doch ist das überhaupt erlaubt? Unsere Regelecke gibt wie immer die passende Antwort.

Die Auflösung:

Zugegeben, der Fall klingt verrückt - er wurde uns aber tatsächlich von einem myTischtennis.de-User zugeschickt. Über die Hälfte von Ihnen hatten den richtigen Riecher und wählten Antwort c) - Ja, da das Band glänzt und beide Seiten des Schlägerblattes matt sein müssen - als richtige Lösung. Die letzte Entscheidung hinsichtlich Zulässigkeit des Spielmaterials trifft jedoch der Oberschiedsrichter. Sollte dieser zu dem Ergebnis kommen, dass der Glanz des Bandes nicht stört, wird er es vermutlich zulassen.
 


Hier ist der passende Regelparagraph:

TT-Regeln § A4.6.: „Die Oberfläche des Belagmaterials oder die Oberfläche des Schlägerblatts selbst, wenn dieses unbedeckt bleibt, ist matt; eine Seite ist hellrot, die andere schwarz.“

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