Regelecke

Regelecke: Schwamm und Obergummi selbst kombinieren?

Darf ich Schwamm und Obergummi einzeln am Holz befestigen? (©Fabig)

11.11.2019 - Zuletzt haben wir uns eher mit Spielsituationen rundum Coaching oder Doppelaufstellungen beschäftigt. Dieses Mal geht es um das Thema Material. Jeder hat sich bestimmt schon mal den Schläger seines Gegners vor dem Match angeschaut. Gerade mit Blick auf die Beläge kommt es oft zu Diskussionen. Doch darf ich theoretisch auch einen Schwamm und ein Obergummi einzeln am Holz befestigen oder ist das nicht erlaubt? Unsere Regelecke gibt wie immer die passende Antwort.

 Wie gewohnt dürfen Sie auch bei diesem Regeleckenfall gerne für die Lösung abstimmen, die Ihrer Meinung nach richtig ist. Natürlich können Sie auch einen Kommentar zum Thema schreiben. Den passenden Paragraphen jedoch sollen Sie bitte noch nicht posten, damit auch alle anderen Leser ihr Wissen noch testen können. Sollten bei Ihnen ähnliche Fragen auftreten und Sie Hilfestellung zum Regelwerk brauchen, schreiben Sie einfach eine E-Mail an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.

Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.



Und so lautet die aktuelle Regelfrage:

Ist es erlaubt, einen Schwamm und ein Obergummi selbstständig zu kombinieren und somit einzeln auf dem Holz anzubringen?
a) Nein, der Belag muss als Ganzes zugelassen sein und aufgeklebt werden.
b) Solange das Obergummi zugelassen ist und der Schwamm regelkonform ist, darf man sie auch einzeln aufkleben.

Das Ergebnis der Umfrage und die richtige Lösung finden Sie auf der zweiten Seite des Artikels!

(FKT)

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