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DTTB legt neues Hygienekonzept für Vereine vor

Die Einhaltung Abstands- und Hygieneregeln sind die Grundvoraussetzung für den Wiedereinstieg. (©Roscher)

12.05.2020 - Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein haben als erste Bundesländer die Wiedereröffnung von Sporthallen bestätigt. In Abstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund legen der DTTB und seine 18 Landesverbände wie angekündigt nun ein überarbeitetes Schutz- und Handlungskonzept für den Tischtennissport in Deutschland vor, um den Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb unter Berücksichtigung von Hygiene- und Abstandsregeln zu ermöglichen.

Seit Montag dürfen die Hallen in einigen Teilen Deutschlands wieder aufgeschlossen werden. Der WTTV informierte bereits am vergangenen Wochenende in einer Auflistung darüber, unter welchen Umständen der Sport in Zeiten der Coronakrise unter geschlossenem Dach künftig ausgeübt werden kann. 

Absprachen mit Trägern der Hallen notwendig

Verantwortlich für die Öffnung sind letztlich die Träger der Sporthallen; in den meisten Fällen sind dies Landkreise, Städte und Gemeinden. Die Vereine sollten sich vorab mit den entsprechenden Trägern in Verbindung setzen und die Voraussetzungen für die Öffnung des jeweiligen Spielorts für den eigenen Verein erfragen. Ggf. werden die Klubs von den Behörden dazu aufgefordert, ein Hygienekonzept vorzulegen bzw. auszuarbeiten. Das Schutz- und Handlungskonzept des DTTB und seiner Landesverbände kann als Grundlage hierfür dienen.

„Auch bei Einhaltung der Hygienemaßnahmen ist die Ansteckungsgefahr nicht gleich null“, sagt DTTB-Generalsekretär Matthias Vatheuer. „Jeder ist für sich selbst und andere verantwortlich bei der Einschätzung der Risiken und des aktuellen persönlichen Gesundheitszustandes. Wir rufen jeden Einzelnen dazu auf, alle Vorkehrungen zu treffen, um unsere Sportart so sicher wie möglich ausüben zu können.“

Das ausführliche Handlungskonzept für den Tischtennissport in Deutschland finden Sie hier.

Mindestens 1,5 Meter Abstand halten:

  • Tischtennis ist mit Ausnahme des Doppels ein Individualsport und gehört nicht zu den Kontakt-Sportarten. Es spielen nie mehr als zwei Personen an einem Tisch. Auf Doppel oder Rundlauf sowie andere Spiel- und Übungsformen, die mit mehreren Personen auf einer Tischseite durchgeführt werden, wird verzichtet.
  • Trainingspartner oder Wettkampfgegner, die sich am Tisch gegenüber stehen, sind durch den Tisch, also mindestens 2,74 Meter (Länge des Tisches), voneinander getrennt.
  • In Abhängigkeit von der jeweiligen Örtlichkeit sind Regelungen für den Zutritt zur jeweiligen Örtlichkeit zu treffen und entsprechend zu kennzeichnen. Ziel dieser Regelungen ist die Wahrung eines Abstandes von 1,5 Metern auch beim Ein- und Ausgang.
  • Die Tische sind durch geeignete Maßnahmen zu trennen. Zur Abgrenzung mehrerer Tische werden Tischtennis-Umrandungen oder, wenn diese nicht vorhanden sind, andere geeignete Gegenstände genutzt. Bei Hallen mit Trennvorhängen sollte man auch zusätzlich diese nutzen.
  • Zwischen zwei Tischbelegungen wird jeweils eine mehrminütige Pause eingeplant, um einen kontaktlosen Wechsel am Tisch zu ermöglichen.
  • Die Spieler*innen verzichten auf Händeschütteln oder andere Begrüßungsrituale mit Kontakt, um das Abstandsgebot einzuhalten.
  • Der Seitenwechsel erfolgt im Uhrzeigersinn um den Tisch herum.
  • Auch während Spielpausen ist der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
  • Trainer*innen und ggf. Betreuer*innen halten Abstand, stehen grundsätzlich außerhalb der Abgrenzungen, und führen keine Bewegungskorrekturen/Hilfestellungen mit Körperkontakt durch. Kann der Abstand ausnahmsweise (z. B. Verletzung eines Spielers/einer Spielerin) nicht eingehalten werden, tragen Trainer*innen und ggf. Betreuer*innen einen Mund-Nase-Schutz.
  • optionaler Hinweis: Die Spieler*innen bleiben auf ihrer Tischseite. Es erfolgt kein Seitenwechsel.

Hygienemaßnahmen umsetzen:

  • Trainer*innen und Spieler*innen waschen sich vor und nach dem Aufbau der Tischtennistische und Abtrennungen die Hände. Nach jeder Trainingseinheit sind die Tischoberflächen, die Tischsicherungen und die Tischkanten zu reinigen.
  • Häufig übliche Handlungen wie Anhauchen des Balles oder Abwischen des Handschweißes am Tisch sollen unterlassen werden. Für das Abtrocknen von Ball, Schläger oder Schweiß ist ein eigenes Handtuch zu benutzen.
  • Beim Tischtennis in der Halle oder anderen Innenräumen wird jederzeit eine gute Belüftung des Spielortes gewährleistet. Dies sollte bspw. durch Stoßlüften in Spielpausen oder Öffnen zusätzlicher Ausgänge ergänzt werden.
  • Umkleideräume und Duschen werden nicht genutzt, d. h. die Spieler*innen, Trainer*innen und Schiedsrichter*innen kommen bereits umgezogen in die Sportstätte. Die Hallenschuhe werden in der Halle oder anderen Innenräumen angezogen.
  • Sofern die Toiletten und Waschbecken seitens des Hallen-Betreibers bzw. des Vereins zur Nutzung freigegeben werden, sind diese regelmäßig zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Es darf sich jeweils nur eine Person in den Sanitärräumen aufhalten.
  • Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel sind für alle Bereiche in ausreichendem Maß zur Verfügung zu stellen
  • optionale Hinweise: Jede/r Spieler*in bringt seine eigenen Tischtennisbälle mit, die vorher gut sichtbar gekennzeichnet worden sind, und nimmt während des Trainings nur die eigenen Bälle in die Hand. Das heißt auch, jede/r Spieler*in schlägt nur mit den eigenen Bällen auf. Der Kontakt fremder Bälle mit der Hand kann dadurch ausgeschlossen werden.
  • Die beiden Spielpartner*innen können im gegenseitigen Einvernehmen auch farblich unterschiedliche Bälle nutzen (z. B. weiß und orange).
  • Fremde Bälle werden mit dem Fuß oder dem Schläger zum/r Mitspieler*in gespielt.
  • Alternativ dazu kann man die Bälle regelmäßig reinigen.

Rahmenbedingungen klären!

  • Jeder Verein bzw. Träger eines Stützpunktes benennt eine/n Hygiene-Beauftragte/n, der/die als Ansprechpartner*in für alle Fragen rund um die Corona-Thematik dient und die Einhaltung der Maßnahmen des Schutz- und Handlungskonzeptes überwacht.
  • Nur symptomfreie Personen dürfen sich in der Sportstätte aufhalten. Wer Symptome für akute Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die jeweilige Sportstätte nicht betreten und sollte telefonisch bzw. per Mail einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren. Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig.
  • Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen. Der Deutsche Tischtennis-Bund empfiehlt allen Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, nur nach vorheriger Konsultation eines Arztes/einer Ärztin an Training oder Wettkampf teilzunehmen.
  • In der jeweiligen Sportstätte oder sonstigen Spielanlage sind die zentralen Maßnahmen auszuhängen. Der/Die Hygiene-Beauftragte informiert zudem die Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionäre und alle anderen Beteiligten über das Schutz- und Handlungskonzept und die konkrete Umsetzung durch den jeweiligen Verein bzw. Träger eines Stützpunktes.
  • Zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer später festgestellten Infektion sind die Namen der anwesenden Personen geeignet zu dokumentieren. Diese Empfehlung entfällt für alle Personen, die die Tracing-App einsetzen, sobald diese Tracing-App verfügbar ist.

Zusätzliche Maßnahmen für das Freiluft-Training: keine

  • optionale Hinweise: Tischtennis wird im Freien auf Schulhöfen, Spielplätzen, in Parks oder auch in Freibädern vereinsungebunden gespielt. Die Vorgaben richten sich nach der jeweiligen Örtlichkeit und müssen nicht automatisch den Vorgaben für Sportstätten entsprechen.
  • Bei Tischen im öffentlichen Raum muss zudem mit einer Fluktuation und Durchmischung der anwesenden Personen gerechnet werden.

Zusätzliche Maßnahmen für das Hallen-Training:

  • Die Zahl der Personen, die sich maximal auf einer bestimmten Hallenfläche aufhalten dürfen, kann behördlich begrenzt werden. Von daher müssen sich alle Spieler beim Trainer oder dem Hygiene-Beauftragten für ein Training anmelden.
  • Vom Trainer oder dem Hygiene-Beauftragten ist ein Tisch-Vergabeplan mit festen Paarungen für einen bestimmten Zeitraum zu erstellen. Der Tisch-Vergabeplan dient der Einhaltung der maximalen Personenzahl sowie in einem Infektionsfall der Dokumentation, wer mit wem direkten Kontakt hatte.
  • Die Halle darf nur von den Personen betreten werden, die aktiv als Trainer*innen oder Spieler*innen am Training beteiligt sind.
  • Eltern dürfen ihre Kinder in die Sporthalle bringen, müssen die Halle jedoch wieder verlassen, sobald die Kinder dem Trainer übergeben wurden. Während des Trainings dürfen sich Eltern oder andere Begleitpersonen nicht in der Sporthalle aufhalten.
  • Die maximale Zahl der Tische ist abhängig von den behördlichen Vorgaben zur maximalen Personenzahl bezogen auf eine bestimmte Fläche. Innerhalb dieser Vorgaben gelten ca. 5 x 10 Meter pro Tisch als Richtmaß, was ca. 50 qm für zwei Personen entspricht.
  • Bei einem Einzeltraining darf der/die Trainer*in mit dem/der Spieler*in Balleimer-/ Robotertraining machen. Dabei ist in jedem Fall ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Trainer*in und Spieler*in durchgängig einzuhalten. Der/Die Spieler*in fasst die Bälle nicht an, die Bälle werden mit einem Netz gesammelt. Diese Spielbox ist so abzutrennen, dass die Bälle innerhalb der Spielbox verbleiben.
  • Nach Ablauf ihrer jeweiligen Trainingszeit reinigen Spieler*innen bzw. Trainer*innen die Tischoberflächen, die Tischsicherungen und die Tischkanten, die Bälle und die Schläger sowie ihre Hände und verlassen dann unmittelbar die Sporthalle.
  • Sofern die Tische und Abtrennungen wieder abgebaut werden müssen, waschen sich Spieler*innen und Trainer*innen vor und nach dem Abbau die Hände.

Zusätzliche Maßnahmen für den Wettkampf

  • Die Richtlinien für die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs der Spielzeit 2020/2021 (Start August 2020) werden aktuell noch erarbeitet und rechtzeitig ergänzt.

(DTTB)

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