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Gerichtsurteil: BTTV-Präsidium bewertet Härtefälle neu

Durch die neuen Regelungen sehen die Ligen in Bayern zur neuen Saison anders aus als gewünscht. (©BTTV)

06.05.2020 - Beim Bayerischen Tischtennis-Verband flogen in Folge der Wertung der Abbruchsaison 2019/2020 zahlreiche Beschwerden von benachteiligten Vereinen ein. Sieben Klubs haben vor dem zuständigen Verbandsgericht ihre Klage eingereicht - und sie bekamen Recht. Mittlerweile haben die Gremien ihre Beschlüsse korrigiert. Nach der durch das Gerichtsurteil gekippten Entscheidung hat das BTTV-Präsidium die Härtefälle und Relegationsplätze nun neu bewertet.

Vor knapp zwei Wochen haben wir sämtliche Verbandsentscheide zum Saisonabbruch für Sie zusammengefasst. Gerade die Thematik der Relegation sorgte immer wieder für Zündstoff. In Bayern wurde damals sehr schnell eine Lösung gefunden. „Da nicht flächendeckend einheitlich Relegationsspiele ausgetragen werden, haben Vorstand Sport und Präsidium des BTTV einstimmig beschlossen, dass alle Relegationsplatzinhaber in der jeweiligen Liga verbleiben", hieß es in der Mitteilung vom 2. April

Relegationsaufstieg kann Überschreitung der Ligen-Sollstärke verursachen

Erste Unmutsäußerungen von Seiten stark betroffener Vereine ließen nicht lange auf sich warten. Sieben Klubs gingen in Berufung. Das Verbandsgericht des BTTV erklärte Teile der ursprünglichen Wertung tatsächlich für unwirksam. Auf seiner Sitzung vom 4. Mai hat das Präsidium folgende Entscheidungen getroffen bzw. angepasst. Die Handhabe der Abbruchtabellen bleibt unverändert. Im Klartext: Teams, die Mitte März auf einem direkten Aufstiegsplatz standen, erhalten das Startrecht in der höheren Liga. Mannschaften, die auf einem Abstiegsplatz rangierten, müssen runter. Alle anderen, also auch die Klubs, die einen Abstiegsrelegationsrang belegten, bleiben der Klasse erhalten.

Spannender wird es nun mit Blick auf die Aufstiegsrelegationsplätze, die nach dem beschlossenen Gerichtsurteil das Startrecht für die höhere Liga ermöglichen. Dazu steht auf der BTTV-Homepage geschrieben: „Mit dieser neuen Regelung ist zumindest ein Ziel der ursprünglichen Wertung nicht mehr zu erreichen: Nämlich ein Neustart zur Spielzeit 2020/2021 mit ,normalen' Gruppengrößen, denn durch die jetzige Wertung kann es zu einer deutlichen Überschreitung der Sollstärke kommen. Bei Überhängen wird die Anzahl der Absteiger entsprechend hoch sein, und der Überhang wird sich in den kommenden Spielzeiten jeweils um ein Jahr nach unten verschieben." Der Grund: Gerade in den Bezirken war die Anzahl der Aufsteiger durch die Relegation oft völlig unterschiedlich festgelegt.

Härtefälle über die Quotientenregelung werden nicht automatisch umgesetzt

Für die bereits erwähnten Härtefälle wird an dieser Stelle, identisch zur Regelung in Niedersachsen, die Quotientenregelung berücksichtigt (Quotient = Anzahl Pluspunkte / Anzahl Spiele). Diese besagt, dass Mannschaften mit demselben Quotienten denselben Tabellenplatz erhalten. Auf der Grundlage gilt: Wenn eine Mannschaft dann – im Gegensatz zur Abbruchtabelle – auf einem Aufstiegs- (oder Relegationsaufstiegsplatz) bzw. Nichtabstiegsplatz steht, kann der Verein einen Antrag auf Startrecht in der oberen Spielklasse bzw. auf Klassenverbleib stellen, dem bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprochen wird.

Der Antrag muss bis zum 12. Mai um 12 Uhr per E-Mail in der Geschäftsstelle eingegangen sein (bttv@bttv.de). Nach diesem Termin erlischt der Anspruch auf eine Härtefallregelung, damit die Ergebnisse der o.g. Wertungen allen Vereinen pünktlich zum Start der Vereinsmeldung für die Spielzeit 2020/2021 am 16. Mai 2020 angeboten werden können. 

„Bei manchen Vereinen hat die Klage das Gegenteil bewirkt", berichtet Nils Rack, der stellvertretende Geschäftsführer des BTTV über die neue Wertung. Durch die Quotiententabelle habe sich das Bild einiger Klubs sogar noch verschlechtert, während andere den erhofften Aufstieg doch noch geschafft haben. Es gebe aber am Ende nicht immer nur Gewinner, so Rack.

Das Urteil vom Verbandsgericht im Verfahren über die Einsprüche (anonym)
Die Mitteilung des BTTV zur Wertung der Spielzeit 2019/2020

(BTTV/FKT)

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