23.11.2021 - Es ist ein leidiges und nicht enden wollendes Thema: Corona. Mit steigenden Inzidenzen und Hospitalisierungsraten wächst auch der Druck auf den Sport wieder. Wie sieht es im Tischtennis aus – welche Tendenzen kristallisieren sich in den Landesverbänden heraus? Das ist grundsätzlich natürlich stark abhängig von regionalen Verordnungen, die sich teils schon von Kommune zu Kommune unterscheiden. Dennoch lassen sich erste konkrete Aussagen treffen! (Hinweis: Artikel am Freitag, 25. November, geupdatet; Angaben ohne Gewähr).
So hat das Präsidium des Sächsischen Tischtennis-Verbands am Sonntag mit Blick auf die neue Corona-Notfall-Verordnung in Sachsen mitgeteilt, den Spielbetrieb (Mannschaft und Einzel) ab dem 22. November für alle Ligen, Meisterschaften und Turniere und aller Alterklassen auf unbestimmte Zeit zu unterbrechen. § 13 der Verordnung besagt nämlich, dass seit gestern die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs untersagt ist. Abweichend davon ist die Öffnung zulässig für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs. Die Trainer und Übungsleiter unterliegen der 3G-Regelung. Über eine Fortführung des Spielbetriebs werde der STTV "in Abhängigkeit von den Infektionszahlen und den politischen Vorgaben zu gegebener Zeit entscheiden".
Spielbetrieb nun auch in Bayern unterbrochen, Training mit 2G+ teils möglich
Ab Donnerstag bis zum 31. Dezember unterbrochen wird die Saison auch im derzeit von Coronaausbrüchen ebenfalls stark betroffenen Bayern. Das entschied das BTTV-Präsidium am Mittwochabend einstimmig. Die Unterbrechung betrifft sowohl den Mannschafts- als auch den Einzelspielbetrieb, das heißt: Es finden ab Donnerstag bis zum 31. Dezember keine Mannschafts- und Pokalspiele auf BTTV-Ebene statt, und sämtliche Turniere auf Bezirks- und Landesebene, unter anderem die Bayerischen Meisterschaften der Jugend am 11./12. Dezember in Dillingen, wurden abgesetzt.
BTTV-Präsident Konrad Grillmeyer: „In einigen Regionen Bayerns liegt die Inzidenz über 1000, sodass dort derzeit überhaupt kein Sportbetrieb erlaubt ist. Wir müssen damit rechnen, dass demnächst noch weitere Regionen betroffen sind. Schon jetzt sind durch die Einschränkungen zahlreiche Punktspiele ausgefallen bzw. verlegt worden. Und weil sich die Stimmen mehren, unter den vorherrschenden Rahmenbedingungen auf einen Spielbetrieb zu verzichten, sieht das Präsidium derzeit keine Möglichkeit mehr für die Gewährleistung eines ordentlichen, fairen und flächendeckenden Wettspielbetriebs.“ Über eine mögliche Fortsetzung des unterbrochenen Spielbetriebs im BTTV und die damit verbundenen Modalitäten berät das Präsidium je nach Vorgaben der Politik spätestens gegen Jahresende.
Mannschaften, die in den – dem Deutschen Tischtennis-Bund (DTTB) zugeordneten – Bundesspielklassen (ab Oberliga bis 1. Bundesliga) antreten, sind von der Unterbrechung nicht betroffen, weil die Zuständigkeit beim DTTB liegt. Dort gilt bislang lediglich, dass Vereine aus bayerischen Hotspot-Gebieten ihre Heimspiele absetzen müssen. Der Trainingsbetrieb im Freistaat ist auf Basis der gesetzlichen Regelungen bei einer Inzidenz unter 1000 weiterhin möglich, allerdings gilt in den bayerischen Hallen bei Indoorsport seit Mittwoch eine 2G Plus-Regelung. Ausnahmen bestehen für Kinder und Schüler.
2G für Spielbetrieb in Baden-Württemberg, In Niedersachsen 2G+ befürchtet
In Baden-Württemberg gilt seit Mittwoch die Corona-Alarmstufe II. Sowohl im Spielbetrieb als auch Trainingsbetrieb gilt die 2G-Regel, für Zuschauer allerdings sogar die 2G+-Regel. 2G-Nachweise müssen digital oder als Ausdruck mit QR-Code erbracht werden. Impfbücher werden als Nachweis nicht mehr akzeptiert, heißt es auf der Verbandswebsite. Der TTBW werde weitergehende Informationen einholen und sich die zuständigen TTBW-Gremien anschließend auf Grundlage der noch zu recherchierenden Informationen beraten. Sobald das weitere Vorgehen im TTBW feststehe, würden alle Vereine und Mannschaftsführer per Rundschreiben informiert.
In Niedersachsen gilt seit Donnerstag, 25. November, landesweit die 2G-Regelung für den Sport in geschlossenen Räumen. Angesichts der aktuellen Werte bei der Hospitalisierungsinzidenz und den beiden weiteren, für die Corona-Maßnahmen entscheidenden Indikatoren Neuinfektionen und Intensivbettenbelegung, erreicht Niedersachsen mit Inkrafttreten der neuen Verordnung landesweit die Warnstufe 1.
Ab sofort ist dort nur noch geimpften und genesenen Personen der Zutritt in Sportstätten gestattet. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen. Diese „impfunfähigen“ Personen müssen allerdings zusätzlich den Nachweis eines negativen Tests nach führen. Da die 2G-Regel in ganz Niedersachsen gilt, entfällt diesbezüglich die Informationspflicht (48 Stunden vorher) für den Heimverein an die Gastmannschaft.
Leider deute die Entwicklung der aktuellen Zahlen darauf hin – so schreibt es der TTVN –, dass in Niedersachsen bereits Mitte der kommenden Woche die Warnstufe 2 in Kraft treten wird. Die damit verbundene Verschärfung auf 2G+ (nur vollständig Geimpfte oder Genesene mit negativem PoC/PCR-Test (plus Ausnahmen)) würde die Aufrechterhaltung des Spielbetriebes erheblich erschweren. Momentan wird der Mannschafts-, Einzel- und Pokalspielbetrieb unter den aktuell geltenden, rechtlichen Bestimmungen und Vorgaben des Landes Niedersachsen fortgesetzt.
2G auch in Hessen
Auch in Hessen gilt seit Donnerstag, 25. November, die 2G-Regel. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder, die jünger sind als sechs Jahre oder noch nicht eingeschult sind. Diese brauchen grundsätzlich keinen Negativnachweis. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest nötig), können auch ohne Impfung an 2G-Angeboten und -Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen. Bei Schülerinnen und Schülern ist somit weiterhin ein Testheft ausreichend.
Ziel und im Interesse der meisten Vereine sei es laut dem Hessischen Tischtennis-Verband, eine sportliche Wertung zu erreichen. Dies wäre mit einer abgeschlossenen Vorrunde (Abschnitt M WO) gegeben. Der HTTV halte es daher für vertretbar, den Spielbetrieb unter Bedingungen der 2G-Regel aufrechtzuerhalten. Dem HTTV sei bewusst, dass mit den neuen Regelungen für viele Mannschaften noch größere Probleme auftreten, als dies ohnehin in den vergangenen Wochen der Fall war, heißt es auf der verbandseigenen Website.
"Neben der Sorge um den Gesundheitsschutz seiner Verbandsangehörigen und den Umsetzungsmöglichkeiten bei seinen Mitgliedsvereinen, die immer im Fokus des Präsidiums liegen, verlangt die Satzung aber auch am Erhalt des Tischtennissportes mitzuwirken. Aktuell kann das Angebot im Rahmen der vorliegenden Schutz- und Hygienemaßnahmen aus Sicht des HTTV durchaus noch wahrgenommen werden", so der weitere Wortlaut.
Im WTTV vorübergehend 3G mit PCR-Test, Hinweise für gastgebende Mannschaften
Zunächst hieß es aus Nordrhein-Westfalen, dass hier nur noch immunisierte Personen an Sportveranstaltungen als Teilnehmer oder Zuschauer bzw. Besucher teilnehmen dürften und von dieser Regel nur Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre ausgenommen seien (sie brauchen auch keinen Testnachweis und keine Schulbescheinigung). Dann wurde die Corona-Schutzverordnung noch einmal überarbeitet. Vorübergehend sind jetzt auch nicht immunisierte Personen zugelassen, die einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen können. Personen, die sich nicht impfen lassen können, dürfen mit ärztlichem Attest und aktuellem Test an Veranstaltungen teilnehmen.
Für Gastgeber von Sportveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen ist zu beachten: Personen, die an diesen Veranstaltungen teilnehmen wollen, müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Das ist inzwischen einfach möglich mit dem QR-Code auf den Smartphones, der über die kostenlose App des Robert-Koch-Instituts „CovPassCheck“ geprüft werden kann. Zur Feststellung der Identität kann auch „im Rahmen angemessener Stichproben ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier“ vorgenommen werden. Da die Gastgeber (Heimverein beim Training und Wettkampf) für die Einhaltung dieser Regeln zuständig sind, haben nur sie die Verpflichtung, eine Kontrolle der Gäste vorzunehmen, natürlich auch bei den eigenen Vereinsmitgliedern/Mannschaftsmitgliedern. Kann ein Nachweis nicht erbracht werden, so ist dieser Person der Zutritt zur Sporthalle zu verwehren. Gastgebende Vereine sollten hier eine zuständige Person benennen, die die Kontrollen durchführt.
Das für das Wochenende geplante Top-24-Bundesranglistenturnier der U15- und U18-Jugendlichen im nordrhein-westfälischen Refrath soll laut Auskunft des Ausrichters TV Refrath stattfinden, so zumindest der Stand von Dienstagnachmittag, 23. November. Zuschauer sind nicht erlaubt und pro Spieler nur ein Betreuer, sodass neben Schiedsgericht und Turnierleitung maximal 96 Spielern und 96 Betreuer vor Ort sein werden.
Erstmal kein Doppel mehr in Brandenburg
Unterdessen hat der Tischtennis-Verband Brandenburg (TTVB) in der vergangenen Woche verkündet, dass mit sofortiger Wirkung bis zum Ablauf der Hinrunde das Doppelspielen für die Erwachsenen sowohl bei den Punktspielen als auch bei Einzelturnieren ausgesetzt wird. Damit soll verhindert werden, dass Tischtennis als Kontaktsport eingestuft wird und laut Beschluss des Brandenburger Sportministeriums unter die 2G-Regel fällt.
In den Spielklassen und Gruppen, in denen nicht ohnehin schon das Durchspielen praktiziert wird, müssen jetzt durch den Wegfall der Doppelspiele gemäß WO Abschnitt M5 alle Einzel gespielt werden, d. h. der Mannschaftskampf endet nicht beim Erreichen des Siegpunktes, sondern nach Austragung des letzten Einzels gemäß Spielsystem.
(DK/Verbände)
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