20.08.2020 - Insbesondere für Veranstalter kleinerer Turniere von Turnierserien ist es ärgerlich: Ein Spieler, der eigentlich auf der Teilnehmerliste steht, erscheint nicht, ohne abgesagt zu haben. Im extremsten Fall kann das Turnier dann nicht stattfinden, weil die Mindestanzahl an Spielern nicht erreicht wird. Doch ist 'unentschuldigtes' Fehlen bei Turnierserien überhaupt verbreitet und falls ja, wird es sanktioniert? Wir haben uns bei Verbänden und veranstaltenden Vereinen umgehört!
Zwar sind offene Turniere in manchen Regionen schon wieder erlaubt. Was auf Wettkampfebene in den vergangenen Monaten jedoch hauptsächlich ausgetragen werden konnte, waren Turniere der Turnierserien. Acht Stück gibt es derer mittlerweile, angefangen hatte alles 2014 in Bayern mit dem Bavarian TT-Race. Inzwischen dürfen sich auch beim TTVN-Race in Niedersachsen, dem andro WTTV Cup in Westdeutschland, dem VR-Cup in Hessen, der Pfalz Trophy, dem Rheinland Cup, dem FTTB Race in Bremen und dem TTBW Race in Baden-Württemberg Spieler im Schweizer System duellieren.
Ausfälle gerade bei kleineren Turnieren ärgerlich
Einer, der als Verantwortlicher seiner Vereine schon häufig in das Veranstalten von VR-Cups involviert war, ist Ingo Möller. Er spielt aktuell für den TTC Hofgeismar, davor war Möller für den SV Espenau aktiv. Der 50-Jährige berichtet: "Gerade in Espenau war es bei Cups sehr ärgerlich, wenn Spieler unentschuldigt nicht erschienen sind. Denn dort konnten wir nur sechs Tische aufstellen und waren damit recht nah an der Mindestanzahl von notwendigen Teilnehmern. Einen Engpass konnte man zwar überwinden, wenn man selbst gespielt hat. Das war aber natürlich aufwendig, weil man nebenher noch Ergebnisse eingegeben hat." Facebook-User Robert Motschenbach wiederum schildert einen Fall, bei dem ein Spieler nicht erschienen ist, dafür aber einen anderen Spieler zum Turnier geschickt hat – womit die gleiche Anzahl an Teilnehmern zwar aufrechterhalten, den Akteuren auf der Warteliste aber die Möglichkeit genommen wurde, nachzurücken.
Ingo Möller, der noch die Anfangszeit des VR-Cups ohne Wartelisten kennt, findet diese gut, "aber sie bringen nichts, wenn sich die Leute vorher nicht abmelden. Häufig sind die Spieler noch so anständig, dass sie mich ein paar Stunden vor Turnierbeginn anrufen und absagen. Ich sage ihnen dann, dass sie trotzdem das Startgeld bezahlen müssen, wenn ich niemand anderen finde", so der Spieler des TTC Hofgeismar. Manchmal schaffe man es, noch jemanden aus dem eigenen Verein aufzutreiben. "Letztlich hätte aber sicherlich gerne ein anderer gespielt, dem man so die Möglichkeit nimmt. Deshalb finde ich, sollten zumindest diejenigen, die unentschuldigt fehlen, eine Strafe zahlen", fordert Möller. Er verweist darauf, dass bei Mannschaftswettkämpfen Spieler ja auch nicht einfach so fehlen könnten, ohne dass das eine Strafe nach sich ziehe, wenn kein anderer Spieler einspringe.
Sanktionen durchaus möglich
Doch ist das unentschuldigte Fehlen bei Turnieren der Turnierserien tatsächlich ein weit verbreitetes Problem und, falls ja, wird es sanktioniert? In Bremen, dem kleinsten der genannten Verbände, und in Baden-Württemberg sind solche Fälle noch nicht häufig vorgekommen, teilen uns die Verantwortlichen mit. In Baden-Württemberg liegt das aber auch daran, dass die Turnierserie TTBW Race erst in diesem Jahr eingeführt wurde und dort aufgrund der langen Coronapause noch gar nicht so viele Races gespielt wurden. Etwas stärker verbreitet ist das Problem dagegen in anderen Verbänden, sodass sich die bundesweite Turnierserien AG dazu im vergangenen Jahr ausgetauscht hatte und seit dieser Saison auf eine recht einheitliche Vorgehensweise setzt.
So können Spieler, die mehrfach unentschuldigt bei Turnieren der Turnierserien nicht angetreten sind oder ausstehende Startgebühren trotz Mahnung nicht bezahlt haben, für die Turnierserie gesperrt werden. Bei Bedarf kann den Vereinen eine Vorlage zur Einforderung der Gebühren bereitgestellt werden. "Im TTVN haben davon drei Klubs Gebrauch gemacht, zu einer Sperrung ist es aber bislang noch nicht gekommen. Das heißt, die Geschäftsstelle erhält eher wenige Klagen, wohlwissend, dass das Problem aber besteht. Wichtig ist, dass Vereine Wiederholungstäter ihren jeweiligen Landesverbänden melden", erklärt TTVN-Mitarbeiter für Sport und Kommunikation, René Rammenstein, abschließend.
Welche Erfahrungen haben Sie in Zusammenhang mit diesem Thema gemacht? Berichten Sie davon!
Um weiterhin qualitativ hochwertige Diskussionen unter unseren Artikeln zu gewährleisten, haben wir uns dazu entschlossen, die Kommentarfunktion mit dem myTischtennis.de-Login zu verknüpfen. Wenn Sie etwas kommentieren möchten, loggen Sie sich einfach in Ihren Account ein. Die Verwendung eines Pseudonyms ist weiterhin möglich, der Account muss jedoch einer realen Person zugeordnet sein.
Copyright © 2025 myTischtennis GmbH. Alle Rechte vorbehalten.