Regelecke

Regelecke: Die Haut als Werbeträger?

Wäre auch ein temporäres Tattoo zu Werbezwecken erlaubt? (©Roscher)

31.07.2017 - Im Boxen sind sie weit verbreitet: Temporäre Bodytattoos, die als Werbeträger dienen. In der heutigen Ausgabe der Regelecke wollen wir diese Form der Werbung auf den Tischtennissport übertragen. Wären temporäre Bodytattoos zu Werbezwecken beim Tischtennis erlaubt? Wieder dürfen Sie gerne darüber abstimmen oder Ihre Tendenz in die Kommentarzeile schreiben.

 Ist es erlaubt, seine Haut beim Tischtennis als Werbeträger zu nutzen oder darf 'nur' die eigene Kleidung für solche Zwecke herhalten? Genau diese knifflige Frage wollen wir heute an Sie in der Regelecke weitergeben! Wieder haben Sie die Möglichkeit, sowohl bei einer Abstimmung Ihren Tipp für die richtige Lösung abzugeben als auch in der Kommentarzeile Ihre Meinung darzulegen und Ihre Erfahrungen zu schildern. Einzig den passenden Regelparagraphen sollen Sie bitte noch nicht posten, damit auch die anderen Leser noch eine Chance haben, ihr Regelwissen zu testen.

Das Ergebnis der Abstimmung und die Lösung können Sie am Mittwochnachmittag auf der zweiten Seite dieses Artikels einsehen. Sollten bei Ihnen ähnliche Fragen auftreten und Sie Hilfestellung zum Regelwerk brauchen, schreiben Sie einfach eine Email an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.

Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.

Und das ist die aktuelle Frage: 

Ist es zulässig, die eigene Haut - zum Beispiel durch das Auftragen eines temporären Bodytattoos - für Werbung zu nutzen, oder darf nur die Kleidung als Werbeträger dienen?
a) Ja, das ist zulässig.
b) Das ist abhängig von der Veranstaltung und deren Ausschreibung.
c) Darüber entscheidet das Schiedsgericht.
d) Nein, das ist nicht zulässig.

Die richtige Lösung finden Sie auf Seite zwei!

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