Trainer C Fachlehrgang 2 (für STARTTER mit STARTTER+)
Aktuelle Information
Hinweis zur Anzeige unter „Mein click-TT“ in der Saisonübergangszeit:
In der Übergangszeit zwischen der alten und der neuen Saison kann es vorübergehend zu Fehlermeldungen oder leeren Tabellenansichten im Bereich „Mein click-TT“ kommen. Dieser Umstand hängt in der Regel mit der Veröffentlichung der neuen Spielzeit durch die zuständigen Landesverbände zusammen.
Sobald die Daten vollständig freigegeben sind, stehen alle Inhalte wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Wir bitten um etwas Geduld und danken für euer Verständnis.
Vorausgesetzt:
D-Lizenz-Lehrgang bzw. STARTTER-Lehrgang (nicht älter als 2 Jahre) und STARTTER+Ausbildung
Folgelehrgang: Prüfungslehrgang 2 und 6 in den Pfingstferien 2026 in Steinbach (genauer Termin noch nicht bekannt)
„Für die Erteilung der Übungsleiterin/Übungsleiter – C, Trainerin/Trainer – C und Jugendleiterin/Jugendleiter-Lizenz ist der Nachweis einer „Erste-Hilfe-Grundausbildung“ (9 Lehreinheiten) gemäß den “Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe” der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe erforderlich, die zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.“
Wir möchten Sie an dieser Stelle über das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes informieren. Nach diesem können Übungsleiter und Trainer, die im Jugendbereich des Sports ehrenamtlich tätig sind und sich hierfür qualifizieren bzw. weiterbilden möchten, für die Teilnahme an (Lizenz)Aus- und Fortbildungslehrgängen eine Freistellung beantragen. Weitere Informationen sowie den Antrag auf Freistellung finden Sie auf der Homepage der Württembergischen Sportjugend unter http://www.wlsb.de/vereinsservicebuero-vsb-beratung-ehrungen/serviceangebote-wsj/freistellung-wsj oder www.wlsb.de / WS