TTC Straubingoffenes Turnier
63. Carl-Theo-Salberg-Gedächtnisturnier
20.12.2025 - 21.12.2025
Informationen zur Meldung
| Meldeschluss: | 19.12.2025, 20:00 Uhr Nachmeldungen sind bis 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Konkurrenz möglich (Nachmeldegebühr im Erwachsenenbereich: 2,- €; im Jugendbereich: 1,- €) |
| Nachmeldungen möglich: | ja |
| Meldungsarten: | Online |
| Ranglistenbezug: | 11.08.2025 |
Spielbetrieb
| Einzelkonkurrenzen: | ja |
| Doppelkonkurrenzen: | ja |
| Mixedkonkurrenzen: | nein |
| Mannschaftskonkurrenzen: | nein |
| Gewinnsätze: | 3 |
| Spielansetzung: | per Aufruf |
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Konkurrenzen
Weitere Turnierinformationen
Austragungsort
Dreifachturnhalle des Johannes-Turmair-Gymnasiums
Am Peterswöhrd 5
94315 Straubing
Am Peterswöhrd 5
94315 Straubing
Kontakt für Meldungen
Florian Stögmüller
ttcstraubing@gmail.comMaterial
| Tischmarke: | Donic / Joola |
| Tischanzahl: | 18 |
| Tischfarbe: | grün |
| Ballmarke: | NITTAKU Premium 40+ *** Cell Free (Erwachsenen-Konkurrenzen), SHORI 3Stern 40+ (Jugend Konkurrenzen) |
| Ballfarbe: | weiß |
Rechtliches
Der Veranstalter behält sich Änderungen der Ausschreibung vor. Den Anweisungen der Turnierleitung ist Folge zu leisten.
Der Veranstalter behält sich vor, Konkurrenzen mit zu wenigen Teilehmern im System "Jeder gegen jeden" auszutragen oder mit der nächsten Konkurrenz zusammenzulegen.
Verpflegung ist ganztägig in der Halle erhältlich.
Gespielt werden darf nur in vorschriftsmäßiger Spielkleidung, die Turnhalle darf nur mit Hallenturnschuhen mit heller Sohle betreten werden.
Gespielt wird nach den Regeln der ITTF, der Wettspielordnung des DTTB sowie den Bestimmungen des Verbands. Die Anti-Doping-Ordnung inkl. aller Anhänge und die Richtlinie zu Schlägertests im DTTB sowie die Regelungen zum Frischkleben sind zu beachten.
Wenn bei der Veranstaltung Gegenstände des Veranstalters, Ausrichters oder Durchführers von Teilnehmern an der Veranstaltung vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt werden, so haften der Schädiger bzw. dessen Verein dem Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer für den entstandenen Schaden.
Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer übernehmen - ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit - keine Haftung für Sachschäden oder Diebstähle.
