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Amateur-Thema: Spielberechtigung für zweiten Verein

Beim DTTB-Bundestag wurde die Einführung einer 'doppelten' Spielberechtigung beschlossen (©Roscher)

26.11.2015 - Die beim DTTB-Bundestag beschlossenen Änderungen in der WO ermöglichen ab der Vorrunde 2016/17, dass Senioren im Mannschaftsspielbetrieb der Senioren und Schüler und Jugendliche im Mannschaftsspielbetrieb der Erwachsenen bundesweit für einen anderen Verein antreten dürfen – auch landesverbandsübergreifend. Darüber sprachen wir mit Carsten Matthias vom Bayerischen Tischtennis-Verband, der den Antrag gestellt hatte.

Noch beim Bundestag 2014 war das Antragspaket des Bayerischen Tischtennis-Verbands (ByTTV) abgelehnt worden – es fehlten damals nur ganz wenige Stimmen. Carsten Matthias, Geschäftsführer des Verbands, erzählt: "Bei sämtlichen Sporttagungen des DTTB und bei vielen Landesverbänden haben wir dann im Laufe des Jahres durch Präsentationen versucht, die Bedenken zu entkräften." Mit Erfolg: In diesem Jahr wurde der Antrag, dessen Urheber auch der Tischtennisverband Niedersachsen (TTVN) ist, beim DTTB-Bundestag mehrheitlich angenommen.

'Doppelte' Spielberechtigungen für Schüler und Jugendliche
In Kurzform erklärt bewirken die Änderungen in der Wettspielordnung: Schüler und Jugendspieler dürfen ab der Vorrunde der Saison 2016/2017 im Mannschaftsspielbetrieb der Erwachsenen für einen zweiten Verein starten. Im Mannschaftsspielbetrieb der Jugendlichen sowie bei Einzel-Turnieren im Jugend- und Erwachsenenbereich gehen sie nach wie vor (wenn der entsprechende Verband überhaupt den gleichzeitigen Spielbetrieb im Jugend- und Erwachsenenbereich erlaubt) für ihren Stammverein an den Start. Die Vorteile der doppelten Spielberechtigung für Schüler und Jugendliche sind: "Jugendliche, die in ihrem Stammverein keine Möglichkeit haben, in einer ihrer Spielstärke entsprechenden Mannschaft im Erwachsenenbereich zu spielen, müssen so den Verein nicht vollständig wechseln, sondern erhalten eine alternative Spielberechtigung im Erwachsenen-Punktspielbetrieb. Die Flexibilität im Hinblick auf die Entwicklung der Spieler sowie die Bindung an den Stamm- und unter Umständen Heimatverein wird vergrößert. Dort können die Jugendlichen nun länger bleiben. Bestehende Jugendmannschaften werden außerdem nicht so schnell auseinandergerissen", hofft Carsten Matthias. Es seien Anfragen von Vereinen gekommen, wie man Jugendliche besser fördern könne. Die altersbezogene Spielberechtigung sei dazu eine geeignete Maßnahme.

Im Gegenzug ist aber auch möglich: Gibt es im Stammverein des Jugendlichen keine seiner Spielstärke entsprechende Jugendmannschaft, kann er den Stammverein wechseln. In seinem neuen Stammverein kann er dann am Mannschaftsspielbetrieb der Jugendlichen teilnehmen und bei Einzel-Turnieren im Jugend- und Erwachsenenbereich für diesen Verein starten. Mit einer zweiten Spielberechtigung kann er bei seinem bisherigen Stamm- und womöglich Heimatverein zumindest noch in einer Erwachsenen-Mannschaft spielen.

Bedenken haben manche Verbände dahingehend geäußert, dass der Mannschaftsspielbetrieb der Jugendlichen kaputt gemacht werden könnte, indem sich Vereine Jugendmannschaften 'zusammenkaufen' würden, damit diese Mannschaften dann bei Meisterschaften und die Jugendspieler bei Einzel-Turnieren immer ganz vorne mit vertreten seien. Carsten Matthias gibt zu bedenken, dass dies bei vollständiger Freigabe auch bisher schon möglich gewesen sei und er glaubt nicht, dass es mit dieser Erweiterung dazu kommen wird: "Wer den Terminplan eines solchen Jugendlichen kennt, der weiß, dass dieser vor lauter Lehrgängen etc. gar nicht in der Lage ist, bei allen Spielen dabei zu sein."

'Doppelte' Spielberechtigungen für Senioren
Nicht nur Schüler und Jugendliche, auch Erwachsene ab dem 40. Lebensjahr können ab der Vorrunde der Saison 2016/2017 für einen zweiten Verein starten – im Mannschaftsspielbetrieb der Senioren. Im Mannschaftsspielbetrieb der Erwachsenen sowie bei Einzel-Turnieren im Erwachsenen- und Seniorenbereich laufen sie nach wie vor für ihren Stammverein auf. ByTTV-Geschäftsführer Matthias erläutert die Hintergründe und mögliche Vorteile der neuen Regelung: "In Bayern, aber auch in anderen Verbänden war es bisher kaum möglich, einen Ligaspielbetrieb für Senioren auf die Beine zu stellen. Denn für viele Vereine ist es schwierig, überhaupt Seniorenmannschaften und dann auch solche von ungefähr gleicher Spielstärke zu bilden." Man wolle die Senioren auch auf unterstem Spiellevel für einen Wettspielbetrieb gewinnen. "Spieler mit allen Spielstärken sollten im Tischtennis altersgerecht in einem organisierten Ligaspielbetrieb antreten können", findet der 52-Jährige.

Mögliche Nachteile sehen in der altersbezogenen Spielberechtigung für die Senioren Verbände, die auch jetzt schon einen gut funktionierenden Seniorenspielbetrieb haben. "Die befürchten, dass ihre bisherige Struktur verfälscht wird, sich manche Spieler im Seniorenbereich 'zusammenrotten', um dann bei beispielsweise nationalen Senioren-Mannschaftsmeisterschaften auf Titeljagd zu gehen. Um diese Befürchtungen zu entkräften und eine Wettkampfmanipulation zu vermeiden, könnte die Einsatzberechtigung auf Bundesebene dahingehend beschränkt werden, dass nur Senioren-Mannschaften an diesen Wettkämpfen teilnehmen dürfen, deren Spieler in diesem Verein auch ihre Stammspielberechtigung haben oder die in ihrer Zweitvereins-Mannschaft eine gewisse Anzahl an Einsätzen vorweisen können", erklärt Matthias, der ergänzt: "Wir werden die Entwicklungen genau beobachten. Abschaffen kann man so eine Neuerung sofort wieder, wenn sie sich negativ auswirkt. Aber in der heutigen Zeit mit rückläufigen Mitgliederzahlen, demografischer Entwicklung und gesellschaftlichen Trends müssen wir etwas tun und ausprobieren, um den geänderten Lebensverhältnissen Rechnung zu tragen. Es muss mehr flexible und 'kundenorientierte' Angebote am Tischtennis-Sportmarkt geben", so der 52-Jährige zum Abschluss.

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(DK)

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