Regelecke

Regelecke: Ausnahme in der Pause für Para-Sportler?

Gelten Sonderregeln, wenn der Schläger festgebunden ist? (©ITTF)

05.09.2016 - Pünktlich zu den paralympischen Spielen, die in dieser Woche eröffnet werden, widmen wir uns in der Regelecke noch einmal den Sportlern mit einer Behinderung. Normalerweise ist es selbstverständlich, den Schläger während des Time-Outs und der Satzpausen auf dem Tisch liegen zu lassen. Was passiert aber in dem Fall, dass ein Spieler seinen Schläger wegen einer Behinderung an der Hand festgebunden hat? Wird hier eine Ausnahme gemacht?

Die Auflösung:

Die meisten von Ihnen, nämlich 51 % aller Teilnehmer unserer Abstimmung, haben die richtige Lösung gewusst. Denn wenn ein Spieler seinen Schläger wegen einer Behinderung an der Hand festbinden muss, steht es ihm auch frei, diesen in der Pause mit an die Umrandung zu nehmen. Er muss sie nicht auf dem Tisch liegen lassen. Richtig ist also Antwort b) Der Spieler darf den Schläger während der Pause an der Hand lassen.

Hier das Ergebnis der Abstimmung:


Und hier der passende Regelparagraph dazu:

TT-R § B 4.2.5: „In den Pausen während eines Spiels lassen die Spieler ihren Schläger auf dem Tisch liegen, sofern ihnen nicht der Schiedsrichter etwas anderes erlaubt. In allen Fällen, wo der Schläger an der Hand festgebunden ist, muss der Schiedsrichter dem Spieler erlauben, den Schläger auch während der Pausen an der Hand festgebunden zu lassen.“

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