Regelecke

Regelecke: Wer darf Jugendliche betreuen?

Wer darf einen Jugendlichen auf einem Jugend-Individualturnier beraten? (©Roscher)

13.06.2016 - Gerade bei Kindern und Jugendlichen scharen sich hinter der Box oftmals kundige Menschen, die dem hoffnungsvollen Nachwuchstalent ein paar gute Tipps geben wollen. Der Trainer aus dem Heimverein, der das Kind im Alter von vier Jahren entdeckt hat, der Vater, der die ganze Entwicklung verfolgt hat, und der aktuelle Coach, der natürlich auch seinen Senf dazu abgeben will. Aber wer darf einen Jugendlichen bei einem Jugendturnier überhaupt betreuen?

Die Auflösung:

Dürfen Mama und Papa auch ihren Senf abgeben, nur weil sie ja die Eltern des Nachwuchstalents sind, das da gerade in der Box herumspringt? Nicht, wenn sie nicht vor dem Spiel als Betreuer angegeben worden sind. Denn richtig war nur Antwort c), wie die meisten von Ihnen bereits vermutet haben: Nur der vor dem Spiel angegebene Betreuer darf einen Jugendlichen in einem Jugend-Individualturnier betreuen.

Dazu passt folgender Regelparagraph:

TT-R § B 5.1.2: „Im Spiel eines Individualwettbewerbs darf sich ein Spieler oder Paar jedoch nur von einer einzigen, dem Schiedsrichter vor dem Spiel benannten Person beraten lassen. Gehören die Spieler eines Doppels verschiedenen Verbänden* an, kann jedoch jeder von ihnen einen Berater benennen, die aber in Bezug auf 5.1 und 5.2 als Einheit behandelt werden. Falls ein nicht dazu Berechtigter berät, zeigt ihm der Schiedsrichter eine rote Karte und verweist ihn vom Spielraum (der Box).“

*Hier sind Nationalverbände, nicht Landesverbände gemeint.

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