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    100-jähriges Jubiläumsturnier des VfL Güldenstern Stade

    29.08.2026

    Informationen zur Meldung

    Meldeschluss:23.08.2026, 23:59 Uhr
    Nachmeldungen möglich:nein
    Meldungsarten:Keine Registrierungsarten verfügbar
    Ranglistenbezug:11.05.2026

    Spielbetrieb

    Einzelkonkurrenzen:nein
    Doppelkonkurrenzen:nein
    Mixedkonkurrenzen:nein
    Mannschaftskonkurrenzen:ja
    Gewinnsätze:
    Spielansetzung:

    Downloads

    Konkurrenzen

    Wettbewerb:
    Erwachsene Mannschaft
    Startzeit:
    29.08.2026, um 10:00
    Klasse:
    Offen für:
    Deutschland
    Q-TTR:
    0 bis 3000
    TTR-relevant:
    nein
    Austragungssystem:
    VR: 4er-Gruppen Jeder gegen jeden ER: Einfaches K.-o.-System
    Teilnehmer:
    0/128
    Startgeld:
    0
    Teilnehmer & Ergebnisse

    Weitere Turnierinformationen

    Austragungsort
    Sportcampus Riensförde
    Stadtweg 144
    21684 Stade
    Kontakt für Meldungen
    Material
    Tischmarke:
    Tischanzahl:
    Tischfarbe:
    Ballmarke:
    Ballfarbe:
    Rechtliches
    Der Veranstalter behält sich Änderungen der Ausschreibung vor. Den Anweisungen der Turnierleitung ist Folge zu leisten.
    ACHTUNG: Während der gesamten Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Dokumentation des Turniers erstellt. Die Aufnahmen können unter anderem auf den Vereinsmedien, in sozialen Netzwerken oder in der lokalen Presse veröffentlicht werden. Personen, die nicht auf Bild- oder Videoaufnahmen erscheinen möchten, werden gebeten, dies der Turnierleitung unaufgefordert bis spätestens zum Beginn des Turniers mitzuteilen. genehmigt unter: 01-26/08-02
    Gespielt wird nach den Regeln der ITTF, der Wettspielordnung des DTTB sowie den Bestimmungen des Verbands. Die Anti-Doping-Ordnung inkl. aller Anhänge und die Richtlinie zu Schlägertests im DTTB sowie die Regelungen zum Frischkleben sind zu beachten.
    Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer übernehmen - ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit - keine Haftung für Sachschäden oder Diebstähle. Wenn Gegenstände des Veranstalters, Ausrichters oder Durchführers vonTeilnehmern an der Veranstaltung vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt werden, so haften der Schädiger bzw. dessen Verein dem Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer für den entstandenen Schaden.