VSV Hedendorf/Neuklosteroffenes Turnier
41. Hedendorfer Neujahrsturnier Teil 2
10.01.2026 - 11.01.2026
Informationen zur Meldung
| Meldeschluss: | 09.01.2026, 18:00 Uhr Meldungen ausschließlich per Mail an ttg@tischtennis-buxtehude.de. Inklusive der Angaben zu beiden Spielern der Mannschaft: Vorname, Nachnamen und das Geburtsdatum (Zwingend erforderlich für die Anmeldung) |
| Nachmeldungen möglich: | nein |
| Meldungsarten: | Online, E-Mail |
| Ranglistenbezug: | 11.12.2025 |
Spielbetrieb
| Einzelkonkurrenzen: | nein |
| Doppelkonkurrenzen: | nein |
| Mixedkonkurrenzen: | nein |
| Mannschaftskonkurrenzen: | ja |
| Gewinnsätze: | 3 |
| Spielansetzung: | per Aufruf |
Konkurrenzen
Weitere Turnierinformationen
Austragungsort
Waldsporthalle Hedendorf
Rübenkamp
21614 Buxtehude Hedendorf
Rübenkamp
21614 Buxtehude Hedendorf
Kontakt für Meldungen
Jan Hendrik Bartels
ttg@tischtennis-buxtehude.deMaterial
| Tischmarke: | Donic Formular SC, Gewo-Matic SC 2000 |
| Tischanzahl: | 12 |
| Tischfarbe: | grün |
| Ballmarke: | GEWO Ultra SLP *** |
| Ballfarbe: | Plastik weiß |
Rechtliches
Der Veranstalter behält sich Änderungen der Ausschreibung vor. Den Anweisungen der Turnierleitung ist Folge zu leisten.
Die Einteilung in der Vorrunde erfolgt in 3er oder 4er Gruppen. Im System„Jeder gegen Jeden“ werden die beiden Gruppenersten ermittelt, die sich für die Hauptrunde
qualifizieren. Gespielt werden jeweils 3 Gewinnsätze, Ein Mannschaftskampf ist bei 3 Siegpunkten beendet. Die Hauptrunde wird im einfachen K.O. - System ausgetragen.
Die Jungenklassen sind offen für Mädchen und Jungen. Die Klasseneinteilung erfolgt entsprechend dem zum Zeitpunkt des Turnieres gültigen QTTR Wert.
genehmigt unter: 01-26/01-05
Gespielt wird nach den Regeln der ITTF, der Wettspielordnung des DTTB sowie den Bestimmungen des Verbands. Die Anti-Doping-Ordnung inkl. aller Anhänge und die Richtlinie zu Schlägertests im DTTB sowie die Regelungen zum Frischkleben sind zu beachten.
Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer übernehmen - ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit - keine Haftung für Sachschäden oder Diebstähle. Wenn Gegenstände des Veranstalters, Ausrichters oder Durchführers vonTeilnehmern an der Veranstaltung vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt werden, so haften der Schädiger bzw. dessen Verein dem Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer für den entstandenen Schaden.