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    Kreisendranglistenturnier Schaumburg Nachwuchs

    29.11.2025

    Informationen zur Meldung

    Meldeschluss:27.11.2025, 20:00 Uhr
    Nur Anfänger ohne Spielberechtigung können noch bis Samstag,27.11.25 bis 9:30 Uhr nachgemeldet werden.
    Nachmeldungen möglich:nein
    Meldungsarten:Online, E-Mail, Brief
    Ranglistenbezug:11.08.2025

    Spielbetrieb

    Einzelkonkurrenzen:ja
    Doppelkonkurrenzen:nein
    Mixedkonkurrenzen:nein
    Mannschaftskonkurrenzen:nein
    Gewinnsätze:3
    Spielansetzung:nach Zeitplan/per Aufruf

    Konkurrenzen

    Veranstaltungslizenz und Turnierlizenz

    Hier kannst du eine Veranstaltungslizenz für dieses Turnier kaufen.

    Erwerbbare Lizenzen anzeigen
    Wettbewerb:
    Mädchen 19 Einzel
    Startzeit:
    29.11.2025, um 10:00
    Q-TTR:
    0 bis 3000
    TTR-relevant:
    ja
    Offen für:
    Schaumburg
    Austragungssystem:
    VR: Gruppen Jeder gegen jeden ER: -
    Teilnehmer:
    0/128
    Startgeld:
    4
    Teilnehmer & Ergebnisse
    Wettbewerb:
    Jugend 19 Einzel
    Startzeit:
    29.11.2025, um 10:00
    Q-TTR:
    0 bis 3000
    TTR-relevant:
    ja
    Offen für:
    Schaumburg
    Austragungssystem:
    VR: Gruppen Jeder gegen jeden ER: -
    Teilnehmer:
    8/128
    Startgeld:
    4
    Teilnehmer & Ergebnisse

    Weitere Turnierinformationen

    Austragungsort
    Kontakt für Meldungen
    Rainer Krebs
    r-krebs@gmx.de
    Material
    Tischmarke:Diverse
    Tischanzahl:22
    Tischfarbe:grün
    Ballmarke:Diverse
    Ballfarbe:Plastik weiß
    Rechtliches
    Der Veranstalter behält sich Änderungen der Ausschreibung vor. Den Anweisungen der Turnierleitung ist Folge zu leisten.
    Nachmeldungen sind nur für die Klasse BEGINNER bis 30 Min. vor Beginn der Einzelkonkurrenzen möglich.
    Gespielt wird nach den Regeln der ITTF, der Wettspielordnung des DTTB sowie den Bestimmungen des Verbands. Die Anti-Doping-Ordnung inkl. aller Anhänge und die Richtlinie zur Schlägerkontrolle des DTTB sowie die Regelungen zum Frischkleben sind zu beachten.
    Wenn bei Veranstaltungen des Verbands Gegenstände des Veranstalters, Ausrichters oder Durchführers von Teilnehmern an der Veranstaltung vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt werden, so haften der Schädiger bzw. dessen Verein dem Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer für den entstandenen Schaden.
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