Tischtennis-Verband Niedersachsen weiterführendes Turnier
Landesindividualmeisterschaften Niedersachsen Jugend 13
24.01.2026
Informationen zur Meldung
| Meldeschluss: | 13.12.2025, 20:00 Uhr Die Nominierung zur Landesindividualmeisterschaft ist durch den Spieler (TLNI) bzw. den Verein (eTLNI) bis zum 04.01.2026 zu bestätigen. Ohne eine Bestätigung ist eine Teilnahme an der Meisterschaft leider nicht möglich. |
| Nachmeldungen möglich: | nein |
| Meldungsarten: | Online |
| Ranglistenbezug: | 11.12.2025 |
Spielbetrieb
| Einzelkonkurrenzen: | ja |
| Doppelkonkurrenzen: | nein |
| Mixedkonkurrenzen: | nein |
| Mannschaftskonkurrenzen: | nein |
| Gewinnsätze: | 3 |
| Spielansetzung: | nach Zeitplan |
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Konkurrenzen
Weitere Turnierinformationen
Austragungsort
Sporthalle Göttingen Geismar
Schulweg 18
37083 Göttingen
Schulweg 18
37083 Göttingen
Kontakt für Meldungen
Tim Wiegand
tischtennis@asc46.deMaterial
| Tischmarke: | JOOLA |
| Tischanzahl: | 12 |
| Tischfarbe: | grün |
| Ballmarke: | JOOLA*** prime 40+ |
| Ballfarbe: | Plastik weiß |
Rechtliches
Der Veranstalter behält sich Änderungen der Ausschreibung vor. Den Anweisungen der Turnierleitung ist Folge zu leisten.
Die Spielansetzung erfolgt nach Zeitplan. Jeder Spieler hat sich unaufgefordert spätestens 3 Minuten vor der im Programm festgesetzten Zeit an dem jeweiligen Tisch spielbereit einzufinden.
Der Innenraum der Sporthalle darf nur mit sauberen Sportschuhen (helle Sohle) von den Aktiven, Betreuern und Schiedsrichtern während ihres Einsatzes betreten werden.
Gespielt wird nach den Regeln der ITTF, der Wettspielordnung des DTTB sowie den Bestimmungen des Verbands. Die Anti-Doping-Ordnung inkl. aller Anhänge und die Richtlinie zur Schlägerkontrolle des DTTB sowie die Regelungen zum Frischkleben sind zu beachten.
Wenn bei Veranstaltungen des Verbands Gegenstände des Veranstalters, Ausrichters oder Durchführers von Teilnehmern an der Veranstaltung vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt werden, so haften der Schädiger bzw. dessen Verein dem Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer für den entstandenen Schaden.
keine