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    Landesrangliste Jugend 11

    08.09.2024

    Informationen zur Meldung

    Meldeschluss:03.09.2024, 23:59 Uhr
    Nachmeldungen möglich:nein
    Meldungsarten:E-Mail
    Ranglistenbezug:11.08.2024

    Spielbetrieb

    Einzelkonkurrenzen:ja
    Doppelkonkurrenzen:nein
    Mixedkonkurrenzen:nein
    Mannschaftskonkurrenzen:nein
    Gewinnsätze:3
    Spielansetzung:CALLOUT

    Konkurrenzen

    Veranstaltungslizenz und Turnierlizenz

    Hier kannst du eine Veranstaltungslizenz für dieses Turnier kaufen.

    Erwerbbare Lizenzen anzeigen
    Wettbewerb:
    Jungen 11 Einzel
    Startzeit:
    08.09.2024, um 09:30
    Klasse:
    Offen
    Offen für:
    keine freie Meldung
    TTR-relevant:
    ja
    Austragungssystem:
    VR: 6er-Gruppen Jeder gegen jeden ER: Jeder gegen jeden mit Ergebnisübernahme
    Teilnehmer:
    12/12
    Startgeld:
    5
    Teilnehmer & Ergebnisse
    Wettbewerb:
    Mädchen 11 Einzel
    Startzeit:
    08.09.2024, um 09:30
    Klasse:
    Offen
    Offen für:
    keine freie Meldung
    TTR-relevant:
    ja
    Austragungssystem:
    VR: 6er-Gruppen Jeder gegen jeden ER: Jeder gegen jeden mit Ergebnisübernahme
    Teilnehmer:
    4/12
    Startgeld:
    5
    Teilnehmer & Ergebnisse

    Weitere Turnierinformationen

    Austragungsort
    SV Nord-West Rostock, Sporthalle rot
    Kranichweg (Ostseegymnasium)
    18106 Rostock
    Kontakt für Meldungen
    Material
    Tischmarke:Joola
    Tischanzahl:6
    Tischfarbe:GREEN
    Ballmarke:Joola Flash
    Ballfarbe:WHITE
    Rechtliches
    Der Veranstalter behält sich Änderungen der Ausschreibung vor. Den Anweisungen der Turnierleitung ist Folge zu leisten.
    Die Festlegung der auf ttvmv.de veröffentlichten Ausschreibung sind zu beachten.
    Gespielt wird nach den Regeln der ITTF, der Wettspielordnung des DTTB sowie den Bestimmungen des Verbands. Die Anti-Doping-Ordnung inkl. aller Anhänge und die Richtlinie zu Schlägertests im DTTB sowie die Regelungen zum Frischkleben sind zu beachten.
    Wenn bei Veranstaltungen des Verbands Gegenstände des Veranstalters, Ausrichters oder Durchführers von Teilnehmern an der Veranstaltung vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt werden, so haften der Schädiger bzw. dessen Verein dem Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer für den entstandenen Schaden.
    entsprechend Jugendordnung