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    Landesrangliste Jugend 13

    28.08.2022

    Informationen zur Meldung

    Meldeschluss:22.08.2022, 23:59 Uhr
    Nachmeldungen möglich:nein
    Meldungsarten:E-Mail
    Ranglistenbezug:11.05.2022

    Spielbetrieb

    Einzelkonkurrenzen:ja
    Doppelkonkurrenzen:nein
    Mixedkonkurrenzen:nein
    Mannschaftskonkurrenzen:nein
    Gewinnsätze:3
    Spielansetzung:per Aufruf

    Konkurrenzen

    Veranstaltungslizenz und Turnierlizenz

    Hier kannst du eine Veranstaltungslizenz für dieses Turnier kaufen.

    Erwerbbare Lizenzen anzeigen
    Wettbewerb:
    Jungen 13 Einzel
    Startzeit:
    28.08.2022, um 09:30
    TTR-relevant:
    ja
    Offen für:
    keine freie Meldung
    Austragungssystem:
    ER: Jeder gegen jeden
    Teilnehmer:
    11/18
    Startgeld:
    3
    Teilnehmer & Ergebnisse
    Wettbewerb:
    Mädchen 13 Einzel
    Startzeit:
    28.08.2022, um 09:30
    TTR-relevant:
    ja
    Offen für:
    keine freie Meldung
    Austragungssystem:
    VR: Gruppen Jeder gegen jeden ER: Jeder gegen jeden mit Ergebnisübernahme
    Teilnehmer:
    12/18
    Startgeld:
    3
    Teilnehmer & Ergebnisse

    Weitere Turnierinformationen

    Austragungsort
    Sporthalle der Peenetal-Schule Gützkow
    Mascowstraße 12
    17506 Gützkow
    Kontakt für Meldungen
    Karl Felix Lüskow
    ttckarl@gmail.com
    Material
    Tischmarke:Joola
    Tischanzahl:9
    Tischfarbe:grün
    Ballmarke:Joola Prime
    Ballfarbe:weiß
    Rechtliches
    Der Veranstalter behält sich Änderungen der Ausschreibung vor. Den Anweisungen der Turnierleitung ist Folge zu leisten.
    Die Festlegung der auf ttvmv.de veröffentlichten Ausschreibung sind zu beachten.
    Gespielt wird nach den Regeln der ITTF, der Wettspielordnung des DTTB sowie den Bestimmungen des Verbands. Die Anti-Doping-Ordnung inkl. aller Anhänge und die Richtlinie zu Schlägertests im DTTB sowie die Regelungen zum Frischkleben sind zu beachten.
    Wenn bei Veranstaltungen des Verbands Gegenstände des Veranstalters, Ausrichters oder Durchführers von Teilnehmern an der Veranstaltung vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt werden, so haften der Schädiger bzw. dessen Verein dem Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer für den entstandenen Schaden.
    entsprechend Jugendordnung