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    Landesrangliste Jugend 13

    28.08.2022

    Informationen zur Meldung

    Meldeschluss:22.08.2022, 23:59 Uhr
    Nachmeldungen möglich:nein
    Meldungsarten:Keine Registrierungsarten verfügbar
    Ranglistenbezug:11.05.2022

    Spielbetrieb

    Einzelkonkurrenzen:ja
    Doppelkonkurrenzen:nein
    Mixedkonkurrenzen:nein
    Mannschaftskonkurrenzen:nein
    Gewinnsätze:
    Spielansetzung:

    Konkurrenzen

    Veranstaltungslizenz und Turnierlizenz

    Hier kannst du eine Veranstaltungslizenz für dieses Turnier kaufen.

    Erwerbbare Lizenzen anzeigen
    Wettbewerb:
    Jungen 13 Einzel
    Startzeit:
    28.08.2022, um 09:30
    Klasse:
    offen
    Offen für:
    keine freie Meldung
    TTR-relevant:
    ja
    Austragungssystem:
    ER: Jeder gegen jeden
    Teilnehmer:
    11/18
    Startgeld:
    3
    Teilnehmer & Ergebnisse
    Wettbewerb:
    Mädchen 13 Einzel
    Startzeit:
    28.08.2022, um 09:30
    Klasse:
    offen
    Offen für:
    keine freie Meldung
    TTR-relevant:
    ja
    Austragungssystem:
    VR: Gruppen Jeder gegen jeden ER: Jeder gegen jeden mit Ergebnisübernahme
    Teilnehmer:
    12/18
    Startgeld:
    3
    Teilnehmer & Ergebnisse

    Weitere Turnierinformationen

    Austragungsort
    Sporthalle der Peenetal-Schule Gützkow
    Mascowstraße 12
    17506 Gützkow
    Kontakt für Meldungen
    Karl Felix Lüskow
    ttckarl@gmail.com
    Material
    Tischmarke:
    Tischanzahl:
    Tischfarbe:
    Ballmarke:
    Ballfarbe:
    Rechtliches
    Der Veranstalter behält sich Änderungen der Ausschreibung vor. Den Anweisungen der Turnierleitung ist Folge zu leisten.
    Gespielt wird nach den Regeln der ITTF, der Wettspielordnung des DTTB sowie den Bestimmungen des Verbands. Die Anti-Doping-Ordnung inkl. aller Anhänge und die Richtlinie zu Schlägertests im DTTB sowie die Regelungen zum Frischkleben sind zu beachten.
    Wenn bei Veranstaltungen des Verbands Gegenstände des Veranstalters, Ausrichters oder Durchführers von Teilnehmern an der Veranstaltung vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt werden, so haften der Schädiger bzw. dessen Verein dem Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer für den entstandenen Schaden.