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    Landesbereichsranglistenturnier Ost Damen/Herren

    16.06.2019

    Informationen zur Meldung

    Meldeschluss:10.06.2019, 20:00 Uhr
    bitte auch abmelden, wenn nicht gespielt werden will
    Nachmeldungen möglich:nein
    Meldungsarten:E-Mail, Telefon, Fax, Brief
    Ranglistenbezug:11.05.2019

    Spielbetrieb

    Einzelkonkurrenzen:ja
    Doppelkonkurrenzen:nein
    Mixedkonkurrenzen:nein
    Mannschaftskonkurrenzen:nein
    Gewinnsätze:3
    Spielansetzung:per Aufruf

    Konkurrenzen

    Veranstaltungslizenz und Turnierlizenz

    Hier kannst du eine Veranstaltungslizenz für dieses Turnier kaufen.

    Erwerbbare Lizenzen anzeigen
    Wettbewerb:
    Herren Einzel
    Startzeit:
    16.06.2019, um 10:00
    Q-TTR:
    0 bis 2999
    TTR-relevant:
    ja
    Offen für:
    keine freie Meldung
    Austragungssystem:
    ER: Jeder gegen jeden
    Teilnehmer:
    10/10
    Startgeld:
    10
    Teilnehmer & Ergebnisse
    Wettbewerb:
    Damen Einzel
    Startzeit:
    16.06.2019, um 10:00
    Q-TTR:
    0 bis 2999
    TTR-relevant:
    ja
    Offen für:
    keine freie Meldung
    Austragungssystem:
    ER: Jeder gegen jeden
    Teilnehmer:
    10/10
    Startgeld:
    10
    Teilnehmer & Ergebnisse

    Weitere Turnierinformationen

    Austragungsort
    Sporthalle Grundschule
    Bahnhofstraße
    16227 Eberswalde
    Kontakt für Meldungen
    Thomas Kolling
    tkolling@gmx.de
    Material
    Tischmarke:andro
    Tischanzahl:5
    Tischfarbe:grün
    Ballmarke:andro
    Ballfarbe:Plastik weiß
    Rechtliches
    Der Veranstalter behält sich Änderungen der Ausschreibung vor. Den Anweisungen der Turnierleitung ist Folge zu leisten.
    Gespielt wird nach den Regeln der ITTF in der vom DTTB veröffentlichten Fassung, der Wettspielordnung des DTTB sowie den Bestimmungen des Verbands. Die Anti-Doping-Ordnung inkl. aller Anhänge und die Richtlinie zur Schlägerkontrolle des DTTB sowie die Regelungen zum Frischkleben sind zu beachten.
    Wenn bei Veranstaltungen des Verbands Gegenstände des Veranstalters, Ausrichters oder Durchführers von Teilnehmern an der Veranstaltung vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt werden, so haften der Schädiger bzw. dessen Verein dem Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer für den entstandenen Schaden.
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