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    Landesbereichsranglisten-Qualifikationsturnier Ost Damen/Herren

    19.05.2019

    Informationen zur Meldung

    Meldeschluss:12.05.2019, 20:00 Uhr
    Nachmeldungen möglich:nein
    Meldungsarten:Online, E-Mail, Telefon, Brief
    Ranglistenbezug:11.02.2019

    Spielbetrieb

    Einzelkonkurrenzen:ja
    Doppelkonkurrenzen:nein
    Mixedkonkurrenzen:nein
    Mannschaftskonkurrenzen:nein
    Gewinnsätze:3
    Spielansetzung:per Aufruf

    Konkurrenzen

    Veranstaltungslizenz und Turnierlizenz

    Hier kannst du eine Veranstaltungslizenz für dieses Turnier kaufen.

    Erwerbbare Lizenzen anzeigen
    Wettbewerb:
    Herren Einzel
    Startzeit:
    19.05.2019, um 10:00
    Q-TTR:
    0 bis 3000
    TTR-relevant:
    ja
    Offen für:
    Landesbereich Ost
    Austragungssystem:
    VR: 6er-Gruppen Jeder gegen jeden ER: Jeder gegen jeden mit Ergebnisübernahme
    Teilnehmer:
    12/12
    Startgeld:
    10
    Teilnehmer & Ergebnisse
    Wettbewerb:
    Damen Einzel
    Startzeit:
    19.05.2019, um 10:00
    Q-TTR:
    0 bis 3000
    TTR-relevant:
    ja
    Offen für:
    Landesbereich Ost
    Austragungssystem:
    VR: 6er-Gruppen Jeder gegen jeden ER: Jeder gegen jeden mit Ergebnisübernahme
    Teilnehmer:
    6/12
    Startgeld:
    10
    Teilnehmer & Ergebnisse

    Weitere Turnierinformationen

    Kontakt für Meldungen
    Material
    Tischmarke:Joola Rollomat und Sponeta Standard
    Tischanzahl:12
    Tischfarbe:grün
    Ballmarke:Joola Flash 40+
    Ballfarbe:Plastik weiß
    Rechtliches
    Der Veranstalter behält sich Änderungen der Ausschreibung vor. Den Anweisungen der Turnierleitung ist Folge zu leisten.
    Gespielt wird nach den Regeln der ITTF in der vom DTTB veröffentlichten Fassung, der Wettspielordnung des DTTB sowie den Bestimmungen des Verbands. Die Anti-Doping-Ordnung inkl. aller Anhänge und die Richtlinie zur Schlägerkontrolle des DTTB sowie die Regelungen zum Frischkleben sind zu beachten.
    Wenn bei Veranstaltungen des Verbands Gegenstände des Veranstalters, Ausrichters oder Durchführers von Teilnehmern an der Veranstaltung vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt werden, so haften der Schädiger bzw. dessen Verein dem Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer für den entstandenen Schaden.
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