HTTV / Kreis Main-Kinzigweiterführendes Turnier
Kreiszwischenranglistenturnier Main-Kinzig Nachwuchs (Teil 1)
22.02.2026
Informationen zur Meldung
| Meldeschluss: | 20.02.2026, 23:59 Uhr 30 Minuten vor Beginn der Konkurrenz |
| Nachmeldungen möglich: | nein |
| Meldungsarten: | Online, E-Mail |
| Ranglistenbezug: | 11.12.2025 |
Spielbetrieb
| Einzelkonkurrenzen: | ja |
| Doppelkonkurrenzen: | nein |
| Mixedkonkurrenzen: | nein |
| Mannschaftskonkurrenzen: | nein |
| Gewinnsätze: | 3 |
| Spielansetzung: | per Aufruf |
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Konkurrenzen
Weitere Turnierinformationen
Austragungsort
Turnhalle Grundschule "Schule der bunten Raben"
Spessartblick 4
63579 Freigericht-Horbach
Spessartblick 4
63579 Freigericht-Horbach
Kontakt für Meldungen
Norbert Fritz
NorbertFritz@arcor.deMaterial
| Tischmarke: | diverse |
| Tischanzahl: | 9 |
| Tischfarbe: | grün |
| Ballmarke: | GEWO Select Pro |
| Ballfarbe: | Plastik weiß |
Rechtliches
Der Veranstalter behält sich Änderungen der Ausschreibung vor. Den Anweisungen der Turnierleitung ist Folge zu leisten.
Einverständnis: Der Spieler/die Spielerin ist damit einverstanden, dass die in seiner/ihrer Anmeldung genannten Daten, die von ihm/ihr im Zusammenhang mit seiner/ihrer Teilnahme am Turnier gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews im Rundfunk, Fernsehen, Zeitung, Werbung, Büchern, fotomechanische Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten, etc.) und zu privaten Zwecken ohne Vergütungsanspruch seinerseits/ihrerseits genutzt werden dürfen.
Gespielt wird nach den Regeln der ITTF in der vom DTTB veröffentlichten Fassung, der Wettspielordnung des DTTB sowie den Bestimmungen des Verbands. Die Anti-Doping-Ordnung inkl. aller Anhänge und die Richtlinie zur Schlägerkontrolle des DTTB sowie die Regelungen zum Frischkleben sind zu beachten.
Wenn bei Veranstaltungen des Verbands Gegenstände des Veranstalters, Ausrichters oder Durchführers von Teilnehmern an der Veranstaltung vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt werden, so haften der Schädiger bzw. dessen Verein dem Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer für den entstandenen Schaden.
Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer übernehmen - ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit - keine Haftung für Sachschäden oder Diebstähle.
wird noch bekannt gegeben.
