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    Kreiszwischenranglistenturnier Main-Kinzig Nachwuchs (Teil 1)

    22.02.2026

    Informationen zur Meldung

    Meldeschluss:20.02.2026, 23:59 Uhr
    30 Minuten vor Beginn der Konkurrenz
    Nachmeldungen möglich:nein
    Meldungsarten:Online, E-Mail
    Ranglistenbezug:11.12.2025

    Spielbetrieb

    Einzelkonkurrenzen:ja
    Doppelkonkurrenzen:nein
    Mixedkonkurrenzen:nein
    Mannschaftskonkurrenzen:nein
    Gewinnsätze:3
    Spielansetzung:per Aufruf

    Konkurrenzen

    Veranstaltungslizenz und Turnierlizenz

    Hier kannst du eine Veranstaltungslizenz für dieses Turnier kaufen.

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    Wettbewerb:
    Jugend 15 Einzel
    Startzeit:
    22.02.2026, um 10:00
    Klasse:
    Stichtag 01.01.2012
    Offen für:
    keine freie Meldung
    TTR-relevant:
    ja
    Austragungssystem:
    ER: Gruppe
    Teilnehmer:
    1/24
    Startgeld:
    8
    Teilnehmer & Ergebnisse

    Weitere Turnierinformationen

    Austragungsort
    Turnhalle Grundschule "Schule der bunten Raben"
    Spessartblick 4
    63579 Freigericht-Horbach
    Kontakt für Meldungen
    Material
    Tischmarke:diverse
    Tischanzahl:9
    Tischfarbe:grün
    Ballmarke:GEWO Select Pro
    Ballfarbe:Plastik weiß
    Rechtliches
    Der Veranstalter behält sich Änderungen der Ausschreibung vor. Den Anweisungen der Turnierleitung ist Folge zu leisten.
    Einverständnis: Der Spieler/die Spielerin ist damit einverstanden, dass die in seiner/ihrer Anmeldung genannten Daten, die von ihm/ihr im Zusammenhang mit seiner/ihrer Teilnahme am Turnier gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews im Rundfunk, Fernsehen, Zeitung, Werbung, Büchern, fotomechanische Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten, etc.) und zu privaten Zwecken ohne Vergütungsanspruch seinerseits/ihrerseits genutzt werden dürfen.
    Gespielt wird nach den Regeln der ITTF in der vom DTTB veröffentlichten Fassung, der Wettspielordnung des DTTB sowie den Bestimmungen des Verbands. Die Anti-Doping-Ordnung inkl. aller Anhänge und die Richtlinie zur Schlägerkontrolle des DTTB sowie die Regelungen zum Frischkleben sind zu beachten.
    Wenn bei Veranstaltungen des Verbands Gegenstände des Veranstalters, Ausrichters oder Durchführers von Teilnehmern an der Veranstaltung vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt werden, so haften der Schädiger bzw. dessen Verein dem Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer für den entstandenen Schaden. Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer übernehmen - ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit - keine Haftung für Sachschäden oder Diebstähle.
    wird noch bekannt gegeben.