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    15. Osterholzer Jugendturnier

    07.12.2025

    Informationen zur Meldung

    Meldeschluss:04.12.2025, 23:59 Uhr
    Nachmeldungen möglich:ja
    Meldungsarten:Online, E-Mail, Telefon
    Ranglistenbezug:11.08.2025

    Spielbetrieb

    Einzelkonkurrenzen:ja
    Doppelkonkurrenzen:nein
    Mixedkonkurrenzen:nein
    Mannschaftskonkurrenzen:nein
    Gewinnsätze:3
    Spielansetzung:per Aufruf

    Konkurrenzen

    Veranstaltungslizenz und Turnierlizenz

    Hier kannst du eine Veranstaltungslizenz für dieses Turnier kaufen.

    Erwerbbare Lizenzen anzeigen
    Wettbewerb:
    Jugend 19T Einzel
    Startzeit:
    07.12.2025, um 13:00
    Q-TTR:
    0 bis 1300
    TTR-relevant:
    ja
    Offen für:
    ITTF
    Austragungssystem:
    VR: Schweizer System ER: Schweizer System
    Teilnehmer:
    0/13
    Startgeld:
    5
    Teilnehmer & Ergebnisse
    Wettbewerb:
    Jugend 19T Einzel
    Startzeit:
    07.12.2025, um 09:30
    Q-TTR:
    0 bis 1000
    TTR-relevant:
    ja
    Offen für:
    ITTF
    Austragungssystem:
    VR: Schweizer System ER: Schweizer System
    Teilnehmer:
    1/13
    Startgeld:
    5
    Teilnehmer & Ergebnisse

    Weitere Turnierinformationen

    Austragungsort
    Sporthalle Grundschule Uphuser Str
    Uphuser Str. 9
    28327 Bremen
    Kontakt für Meldungen
    Axel Warnken
    axwa73@gmail.com
    Material
    Tischmarke:Donic, Joola
    Tischanzahl:6
    Tischfarbe:blau
    Ballmarke:Victas 40+
    Ballfarbe:weiß
    Rechtliches
    Der Veranstalter behält sich Änderungen der Ausschreibung vor. Den Anweisungen der Turnierleitung ist Folge zu leisten.
    Gespielt wird nach den Regeln der ITTF, der Wettspielordnung des DTTB sowie den Bestimmungen des Verbands. Die Anti-Doping-Ordnung inkl. aller Anhänge und die Richtlinie zu Schlägertests im DTTB sowie die Regelungen zum Frischkleben sind zu beachten.
    Wenn bei Veranstaltungen des Verbands Gegenstände des Veranstalters, Ausrichters oder Durchführers von Teilnehmern an der Veranstaltung vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt werden, so haften der Schädiger bzw. dessen Verein dem Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer für den entstandenen Schaden.