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    Top 48-Bundesranglistenturnier Jugend 15

    29.11.2025 - 30.11.2025

    Informationen zur Meldung

    Meldeschluss:31.10.2025, 23:59 Uhr
    Anträge auf Verfügungsplätze müssen über den Link beantragt werden, der per Mail zur Verfügung gestellt wurde.
    Nachmeldungen möglich:nein
    Meldungsarten:Online
    Ranglistenbezug:11.08.2025

    Spielbetrieb

    Einzelkonkurrenzen:ja
    Doppelkonkurrenzen:nein
    Mixedkonkurrenzen:nein
    Mannschaftskonkurrenzen:nein
    Gewinnsätze:3
    Spielansetzung:nach Zeitplan

    Konkurrenzen

    Veranstaltungslizenz und Turnierlizenz

    Hier kannst du eine Veranstaltungslizenz für dieses Turnier kaufen.

    Erwerbbare Lizenzen anzeigen
    Wettbewerb:
    Jugend 15 Einzel
    Startzeit:
    29.11.2025, um 09:00
    Q-TTR:
    0 bis 3000
    TTR-relevant:
    ja
    Offen für:
    keine freie Meldung
    Austragungssystem:
    VR: 6er-Gruppen Jeder gegen jeden ER: Top 48 System
    Teilnehmer:
    23/48
    Startgeld:
    35
    Teilnehmer & Ergebnisse
    Wettbewerb:
    Mädchen 15 Einzel
    Startzeit:
    29.11.2025, um 09:00
    Q-TTR:
    0 bis 3000
    TTR-relevant:
    ja
    Offen für:
    keine freie Meldung
    Austragungssystem:
    VR: 6er-Gruppen Jeder gegen jeden ER: Top 48 System
    Teilnehmer:
    23/48
    Startgeld:
    35
    Teilnehmer & Ergebnisse

    Weitere Turnierinformationen

    Austragungsort
    Mehrzweckhalle der Stadt Brandis
    An den Schulen 1
    04821 Brandis
    Kontakt für Meldungen
    Ilka Leipnitz (VP Nachwuchssport STTV)
    leipnitz@sttv.de
    Material
    Tischmarke:Donic
    Tischanzahl:12
    Tischfarbe:grün
    Ballmarke:Tibhar 40+ SYNTT NG
    Ballfarbe:weiß
    Rechtliches
    Der Veranstalter behält sich Änderungen der Ausschreibung vor. Den Anweisungen der Turnierleitung ist Folge zu leisten.
    Gespielt wird nach den Regeln der ITTF, der Wettspielordnung des DTTB sowie den Bestimmungen des Verbands. Die Anti-Doping-Ordnung inkl. aller Anhänge und die Richtlinie zur Schlägerkontrolle des DTTB sowie die Regelungen zum Frischkleben sind zu beachten.
    Wenn bei Veranstaltungen des Verbands Gegenstände des Veranstalters, Ausrichters oder Durchführers von Teilnehmern an der Veranstaltung vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt werden, so haften der Schädiger bzw. dessen Verein dem Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer für den entstandenen Schaden.
    siehe Durchführungsbestimmungen Teil B