Regelecke

Regelecke: Pflichten von Turnierspielern

Wissen Sie, welche Pflichten Spieler bei Turnieren haben? (©TTC Hattorf)

11.09.2017 - Gehören Sie zu den Spielern, die hin und wieder Turniere spielen? Dann könnte das heutige Thema in der Regelecke besonders interessant für Sie sein. Denn hierbei wollen wir uns den Pflichten widmen, die Spieler auf Turnieren haben. Auch diesmal dürfen Sie wieder gerne über die Ihrer Meinung nach richtige Lösung abstimmen und die Kommentarzeile nutzen!

Die Auflösung:

Eine gute Nachricht vorneweg: Eine Massage für den Schiri in den Satzpausen - wie im Cartoon von Ulli Laven dargestellt - ist in der Wettspielordnung nicht vorgeschrieben. Dass man das Startgeld bei Nichtantreten trotzdem zahlen muss, sich ausweisen und zählen muss, aber schon! Einzig Antwort c) kommt in der Wettspielordnung nicht vor. Das heißt, man muss nicht bis zum Ende des Turniers in der Halle bleiben, wenn man keine Auszeichnung errungen hat.

Die große Mehrheit von Ihnen hat hier also richtig gelegen!

Und hier noch die passenden Paragraphen zum Nachlesen:

WO D 10.1: „Jeder Spieler ist verpflichtet, sich durch ein amtliches Dokument mit Bild (z. B. Personalausweis, Führerschein) auf Aufforderung der Turnierleitung oder des OSR auszuweisen. Wenn ein Spieler der Aufforderung sich auszuweisen nicht nachkommt, darf er von der Teilnahme am Turnier ausgeschlossen werden.“

10.2: „Die Meldung verpflichtet auch bei Nichtantreten zur Zahlung des Startgeldes.“

10.3: „Jeder Spieler ist verpflichtet, das Amt eines Schiedsrichters zu übernehmen. Bei Weigerung darf der Spieler von der weiteren Teilnahme am Turnier ausgeschlossen werden.“

10.4: „Jeder nicht aus einem Turnier ausgeschiedene Spieler darf nicht ohne wichtigen Grund und ohne Abmeldung bei der Turnierleitung das Turnier verlassen. Das Gleiche gilt auch für alle Spieler, die eine Auszeichnung errungen haben, in Bezug auf die Siegerehrung.“

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