Anzeige

Sturmschäden und Co. – welche Versicherung kommt auf?

Kein seltenes Bild nach dem Pfingstunwetter: Ein Baum begräbt mehrere Autos unter sich (©HDI)

11.07.2014 - Nicht allzu lange ist es her, da beendete ein schweres Unwetter das diesjährige Pfingstwochenende. So sehr man auch versucht, Vorsichtsmaßnahmen gegen die Auswirkungen von angekündigten Unwettern zu treffen – gegen schwere Stürme und Orkane, die Dächer abdecken und Wälder wie Streichhölzer umknicken, oder gegen Regengüsse und Wassermassen, die ganze Stadtteile überfluten, ist der Einzelne so gut wie machtlos.

Hier geht es zu den HDI-Versicherungsangeboten!

Schäden am Auto meist unkompliziert
Frank Manekeller, Leiter Haftpflicht-, Unfall-, Sach-Schaden bei der HDI Versicherung rät deshalb, den Versicherungsschutz für Haus, Auto und private Haftpflicht zu überprüfen, damit ein Sturm nicht auch noch Löcher in die Kasse reißt.

Viele Betroffene fragen sich nach Unwettern, welche Versicherung für die Schäden aufkommt. Relativ unkompliziert verhält es sich meist bei Schäden am Auto: Die Teilkasko-Versicherung übernimmt Schäden, die direkt auf Sturm (mindestens Windstärke 8) oder andere unvorhersehbare Wetterereignisse wie Hagel oder plötzliche Überschwemmungen zurückzuführen sind. Zu beachten ist hierbei: Wenn die Schäden durch einfache Maßnahmen hätten vermieden werden können, kann der Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit gefährdet sein – zumindest bei solchen Tarifen, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit nicht verzichten. Wer seinen Wagen dann zum Beispiel am Uferparkplatz stehen lässt, obwohl rechtzeitig vor Hochwasser gewarnt wurde, hat schlechte Karten.

 

Teuer kann es jedoch für denjenigen werden, der auf Kasko-Schutz für seinen Wagen verzichtet und nur eine Kfz- Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Wenn das Auto bei einem Sturm durch herabstürzende Dachziegel oder Äste beschädigt wird, lässt sich höchstens der Hausbesitzer oder Eigentümer des Baumes haftbar machen. Das gilt aber nur, wenn diesem die Verletzung der Verkehrssicherungspflichten nachgewiesen werden kann.


Versicherungsschutz für Haus und Wohnung

Für den Hausinhaber sind Beschädigungen des Eigentums Dritter oder gar Personenschäden durch herabstürzende oder umherfliegende Teile des selbstgenutzten Gebäudes meistens ein Fall für die Privat-Haftpflichtversicherung. Bei vermieteten Objekten greift die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.


Sturmschäden am eigenen Haus sind über die Wohngebäude- Versicherung abgedeckt, sofern die Gefahr Sturm mitversichert ist. Für Hochwasserschäden durch über die Ufer tretende Flüsse oder beispielsweise durch einen Rückstau aus der überforderten Kanalisation nach einem Starkregen kommt die sogenannte Elementarschadenversicherung auf. Diese kann in der Regel in die Gebäudeversicherung eingeschlossen werden.


Ist auch die Wohnungseinrichtung in Mitleidenschaft gezogen, zum Beispiel, weil der Sturm die Scheiben eingedrückt oder das Dach abgedeckt hat, werden diese Schäden von der Hausratversicherung übernommen.


Schäden schnell melden und begrenzen

„Alle Schäden sollte man unverzüglich der Versicherung melden und möglichst mit Fotos dokumentieren“, rät Frank Manekeller. Denn auf diese Weise lassen sich Schäden gegenüber dem Versicherer am besten nachweisen. Der Geschädigte ist verpflichtet, den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. Wer also sein Dach provisorisch abdichtet, um Folgeschäden zu vermeiden, ist auf der sicheren Seite.
 

HDI Versicherung AG

Die HDI Versicherung AG bietet Sachversicherungslösungen für Privatkunden und Firmenkunden. Dabei reicht die Angebotspalette von Kfz-Versicherungen über private Haftpflicht- und Hausratversicherungen bis hin zu Komplettlösungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie speziellen, berufsbezogenen Lösungen für Freie Berufe.

 

(HDI)

Kommentar schreiben

Um weiterhin qualitativ hochwertige Diskussionen unter unseren Artikeln zu gewährleisten, haben wir uns dazu entschlossen, die Kommentarfunktion mit dem myTischtennis.de-Login zu verknüpfen. Wenn Sie etwas kommentieren möchten, loggen Sie sich einfach in Ihren Account ein. Die Verwendung eines Pseudonyms ist weiterhin möglich, der Account muss jedoch einer realen Person zugeordnet sein.

* Pflichtfeld

Copyright © 2024 myTischtennis GmbH. Alle Rechte vorbehalten.