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Anleitung: Schritt für Schritt zurück in die Halle

Fairplay: Vereinssport nach Lockerung der Kontaktbeschränkungen. (©DOSB)

29.05.2020 - In 14 von 18 Tischtennis-Landesverbänden sind die Hallen für unseren Sport im Mai schon wieder geöffnet bzw. können es werden. Die schnellsten Bundesländer bei der Öffnung für den Sport waren Hessen und Nordrhein-Westfalen. Viele weitere Landesregierungen haben den Sportvereinen grundsätzlich die Nutzung von Sporthallen wieder erlaubt (Stand: 28. Mai 2020). Die übrigen Bundesländer werden zu unterschiedlichen Terminen folgen. Für alle gibt es inzwischen einen Fahrplan.

Auch die Landesregierungen von Sachsen, Thüringen, Schleswig-Holstein, dem Saarland und seit Ende Mai auch von Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben grünes Licht gegeben.

Vereine und Abteilungen sollten jetzt handeln, egal ob ein Bundesland den Weg für die generelle Öffnung bereits freigegeben hat oder sie noch bevorsteht. „Die Zeit ist der entscheidende Faktor nach dem zweimonatigen Lockdown“, sagt Arne Klindt. Der DTTB-Vizepräsident Sportentwicklung ist einer der führenden Köpfe in der Corona-Task-Force von DTTB, Landesverbänden und weiteren Experten.

„Es ist wichtig, so schnell wie möglich und noch vor den Sommerferien wieder mit dem Training zu beginnen. Sonst wächst die Gefahr, Mitglieder zu verlieren. Nicht so sehr bei der Herren-Mannschaft, die schon seit 20 Jahren zusammen spielt, sondern vor allem beim Nachwuchs, der sich schnell anderen Angeboten zuwendet.“

Hier eine beispielhafte Anleitung für den Weg zurück

  1. Befassen Sie sich intensiv mit dem Schutz- und Handlungskonzept des DTTB und seiner Landesverbände und ggf. mit bereits bekannten weitergehenden Auflagen Ihres jeweiligen Bundeslands. Entscheiden Sie, ob Sie optionale Maßnahmen darin zusätzlich anbieten möchten oder nicht.
  2. Bilden Sie ein Orga-Team, das sich um alle Angelegenheiten kümmert. So können Sie die Aufgaben auf mehrere Schultern verteilen. Die Studentin und der Rentner können tagsüber Anrufe bei Behörden erledigen, der Angestellte kann abends die Mitglieder per Rund-Mail über den Stand der Dinge informieren. Nicht alles muss der Vereinsvorsitzende allein regeln. Ein Einsparten-Verein muss sich nur um sich selbst kümmern, eine Tischtennis-Abteilung muss in Kontakt zum Gesamtvorstand stehen, kann aber ggf. als treibende Kraft auftreten, sollten andere Sportarten (noch) nicht zum Trainingsbetrieb zurückkehren dürfen oder über keine personellen Kapazitäten verfügen.
  3. Benennen Sie eine*n Hygiene-Beauftragte*n, der*die Ansprechpartner*in für alle Mitglieder ist und geben Sie alle wichtigen Kontaktdaten an Ihre Mitglieder weiter.
  4. Ermitteln Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung den Träger Ihrer Halle und die zuständige Ansprechperson. In den meisten Fällen sind die Träger Landkreise, Städte und Gemeinden.
  5. Klären Sie mit dem entsprechenden Träger die Voraussetzungen für die Öffnung des jeweiligen Spielorts für den eigenen Verein bzw. die Abteilung. Machen Sie deutlich, dass Tischtennis:
    • ein Individualsport ist
    • kein Kontaktsport ist
    • die Trainingspartner*innen bzw. Wettkampfgegner*innen mindestens  
      2,74 Meter (Länge des Tisches) voneinander getrennt sind
    • es ein Schutz- und Handlungskonzept gibt, das vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) als Dachverband des organisierten Sports in Deutschlands genehmigt ist
  6. Beantragen Sie gleich mit, dass die Halle auch während der Sommerferien für Ihren Verein oder Ihre Abteilung geöffnet bleibt. Der bisherige Ausfall wegen der Pandemie-Maßnahmen, die Tatsache, dass viele Menschen - vor allem Kinder - nicht verreisen werden, und die eingeschränkten Ferienangebote der Kommunen sind Begründungen, die der zuständigen Stelle eine Ablehnung erschweren sollten.
  7. Ggf. werden Sie von den Behörden dazu aufgefordert, ein Hygienekonzept vorzulegen bzw. auszuarbeiten. Das Schutz- und Handlungskonzept des DTTB sollte hierfür als Grundlage dienen. Es ist vom DOSB genehmigt worden. Die meisten Behörden, die keine Experten in verschiedenen Sportarten sind, sind dankbar, wenn es bereits ein schlüssiges Konzept gibt.
  8. Lassen Sie sich nicht abschrecken, wenn sich z.B. Gemeinde und Kreis bei der Öffnung nicht einig sind. Haken Sie regelmäßig und freundlich nach, falls Sie vertröstet werden.
  9. Ermitteln Sie die Maße der Halle und legen Sie dann einen Aufbauplan fest, in dem die Spielboxen die im Schutzkonzept erforderliche Größe haben.
  10. Sorgen Sie für ausreichend Plätze im 1,50-Meter-Mindestabstand (2 Meter in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, 2,50 Meter in Hamburg) für Pausen und ggf. Wartezeiten. Hinweis: Die Anzahl der gleichzeitig in der Halle zugelassenen Personen richtet sich nach den behördlichen Vorgaben zur maximalen Personenzahl bezogen auf eine bestimmte Fläche.
  11. Machen Sie ggf. gemeinsam mit dem Hallenwart vorab eine Hallenbegehung, um für Engstellen, bei denen der 1,50-, 2- bzw. 2,50-Meter-Mindestabstand nicht gut eingehalten werden kann, alternative Laufwege zu finden.
  12. Besorgen Sie Reinigungsmittel für das Spielmaterial. Am besten ein Set aus Sprühflasche mit Reinigungsmittel und Küchenrolle pro Tisch. Vorsicht: Nicht alle Materialien vertragen jedes Reinigungsmittel. Testen Sie vorab an einer kleinen Stelle, ob Sie den Gegenstand mit dem Mittel Ihrer Wahl großflächig reinigen können.
  13. Fragen Sie Ihre Mitglieder ab, wer wie oft trainieren möchte. Entwickeln Sie einen Trainingsplan, der als Grundlage für die Dokumentation gegenüber den Gesundheitsbehörden dient, sollte eines Ihrer Mitglieder an COVID-19 erkranken. Online-Programme können bei der Organisation helfen. Ab Anfang Juni wird es ein kostenloses Tischbuchungssystem speziell für unseren Sport geben. Bis dahin können Sie z.B. folgende Excel-Tabelle verwenden: einen Tischbelegungsplan.
  14. Verteilen Sie das Schutz- und Handlungskonzept, die Kurzfassung auf Plakaten und Ihre angepassten Anforderungen an alle Mitglieder. Drucken Sie die Plakate aus und hängen Sie diese an mehreren Stellen in der Halle auf.
  15. Führen Sie eine zentrale Anwesenheitsliste zur Dokumentation gegenüber den Gesundheitsbehörden, wer an einem Trainingstag (tatsächlich) vor Ort war.
  16. Machen Sie schon vorab deutlich: Wer gegen das Schutz- und Handlungskonzept in Verbindung mit staatlichen Vorgaben gravierend oder wiederholt verstößt, wird vom Hygienebeauftragten oder einer anderen Person, die das Hausrecht hat, der Halle verwiesen. Entsprechende Regelungen können sich auch in Vorgaben der zuständigen staatlichen Stellen finden.
  17. Halten Sie Ihre Mitglieder über den Stand der Dinge auf dem Laufenden. Erklären Sie, wo es noch hakt. Ggf. verfügt eines ihrer Mitglieder über Kontakte oder Fähigkeiten, bestehende Probleme kurzfrisitig zu lösen.
  18. Sollte Ihre Halle vorerst geschlossen bleiben, pflegen Sie Ihre Mitglieder mit Hilfe neuer und alter Medien. Zu den Vorschlägen dazu.
  19. Überraschen Sie mit frischen Ideen. Die Teilnahme am Online-Kongress „TT in Corona-Zeiten: Mach deinen Verein fit!“ Mitte Juni ist kostenlos und bietet u.a. Seminare von „Outdoor-Spieler/innen als neue Zielgruppe“ über „Social Media und Öffentlichkeitsarbeit: Aktuell und nachhaltig“ und „Erläuterungen zum COVID 19-Schutz- und Handlungskonzept für den Tischtennissport“ bis hin zu „Tipps zum Neuaufbau einer Jugendabteilung“. 

(DTTB) 

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