Buntes

Offener Brief: Tegel protestiert wegen Ausschlusses aus Liga

Die Schläger ruhen bei den Tegeler Regionalligadamen in der kommenden Saison wahrscheinlich (©Fabig)

10.07.2018 - Im Tischtennis ist es wie bei so vielen anderen Dingen im Leben: Wer zu spät kommt, hat Pech gehabt. So müssen Vereine, die eine Mannschaft in einer Liga anmelden möchten, gewisse Fristen einhalten - sonst droht die Teilnahmeverweigerung. Dem VfL Tegel ist genau dies mit seinen Regionalligadamen passiert, woran auch ein Einspruchsverfahren vor dem DTTB-Sportgericht nichts ändern konnte. In einem offenen Brief wendet sich der Verein nun an den DTTB und alle TT-Vereine.

3. Zur Bitte: „um die Überarbeitung von BSO, Abschnitt C, Nummer 1.4“

Die im vorliegenden Fall konkret vorgenommene Anwendung der BSO, Abschnitt C, Nummer 1.4 wie auch die Regelung selbst verstoßen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das Sportgericht bestätigt die Unverhältnismäßigkeit der Regel sogar explizit in seinem Urteil vom 09.07. und bittet „die zuständigen Gremien“ um Nachbesserung. Gegen die Tatsache, dass dem VfL Tegel wegen einer offensichtlich nicht rechtsgültigen Regel die Teilnahmeberechtigung entzogen wird, hat das Gericht offensichtlich aber nichts einzuwenden.

Mit der Ausschlussfrist soll deutlich gemacht werden, dass zu einem bestimmten Tag sämtliche Unterlagen vorhanden sein müssen, damit der Verband den Spielbetrieb für die nächste Saison ordnungsgemäß organisieren kann. Insoweit sind Fristen selbstverständlich und nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist es, wenn aus der bloßen Versäumnis einer Frist selbst dann der sofortige Ausschluss vom Spielbetrieb erfolgt, wenn diese Frist ohne weiteres kurzfristig nachgeholt werden kann und im Übrigen sämtliche anderen Voraussetzungen zur Teilnahme am Spielbetrieb vorliegen (inklusive der Meldung in click-TT). Die Möglichkeit, durch Nachholung der Einreichung formaler Unterlagen die Fristversäumnis zu heilen, muss grundsätzlich möglich sein und wird auch in anderen Ligen so durchgeführt. Aber aus Rechtsgründen ist diese Härte zwingend durch entsprechende Auslegung in eine weichere Regelung mit der Möglichkeit der Heilung der Fristversäumnis fortzuentwickeln. Jedenfalls widerspricht es den satzungsgemäß hinterlegten Zielen des Tischtennisverbandes und seiner Vereine, den Sportbetrieb zu fördern, wenn durch den einmaligen formalen Fehler einer einzelnen Person eine ganze Mannschaft eines Vereins vom Spielbetrieb ausgeschlossen bleibt, ohne dass hierfür irgendeine Notwendigkeit besteht und ohne dass irgend einer anderen Mannschaft und dem Verband ein Nachteil durch das Versäumen der Frist entstanden ist.

Hinzu kommt, dass die Degradierung einer Mannschaft, die Drittliga-Niveau hat und in der Regionalliga um den Aufstieg spielen würde, in der VOL und im Folgejahr in der Oberliga (sollte sie dort antreten) zu enormer Wettbewerbsverzerrung führt. Die Mannschaften, die sich hier berechtigterweise Hoffnung auf den Aufstieg gemacht haben und hierfür vielleicht selber Neuverpflichtungen getätigt haben, haben in den nächsten zwei Jahren aller Voraussicht nach das Nachsehen.

Anzumerken ist auch, dass die oben genannte Regelung aus der Zeit vor click-TT stammt. Insoweit schafft die schriftliche Abgabe der Verpflichtungserklärung ohnehin keine zusätzliche Informationssicherheit zur Abwicklung der Ligeneinteilung und -planung. Wenn dann aber gleichzeitig die einfache Überschreitung bei der Abgabe der Verpflichtungserklärung dazu führen soll, dass dem betroffenen Verein nicht nur die Teilnahmeberechtigung in der entsprechenden Liga, sondern in allen überregionalen Ligen verwehrt werden soll, wird die Unverhältnismäßigkeit dieser Regel überdeutlich.

  • Ein Verband, der die „Förderung des Tischtennissports“ zum Zweck hat, muss ein Interesse haben, einen Verein nicht nur deshalb vom Spielbetrieb auszuschließen, weil er offenkundig formale Fehler begeht. Der Ausschluss vom Spielbetrieb in allen überregionalen Ligen gefährdet die Existenz einer traditionsreichen Tischtennis-Abteilung. Man stelle sich die dramatischen Folgen für einen Bundesliga-Verein wie Borussia Düsseldorf um Timo Boll vor. Sponsoren, Spielergehälter - höchstwahrscheinlich würde ein Insolvenzantrag folgen. Diese dramatische Sanktion ist unverhältnismäßig und nicht im Sinne des Verbandszwecks, berücksichtigt man, dass kein materieller Schaden entstanden ist, die Meldung per click-TT getätigt wurde (die Spielabsicht somit bekannt war) und die rein formale Frist ohne weiteres schnell und ohne Einfluss auf die weitere Saisonplanung nachgeholt werden kann.
  • BSO, Abschnitt C, Nummer 1.4 ist, speziell im Zeitalter von click-TT, unverhältnismäßig und muss weiterentwickelt werden. Wir schlagen vor, dass die Spielleiter zwei Wochen vor Ende der Frist eine Erinnerung (siehe Punkt 4.) versenden, in der die vorläufige Klasseneinteilung kommuniziert wird. Gleichzeitig schlagen wir vor, dass zum Stichtag die endgültige Klasseneinteilung bekannt gegeben wird und Nachmeldungen binnen 72 Stunden möglich, aber mit einer Strafe der doppelten Startgebühr belangt werden. In diesem Zuge bitten wir die rechtliche Prüfung, ob die Verpflichtungserklärung nicht einfach per Haken in click-TT abgegeben werden kann. Die Abgabe einer Papiererklärung, ist nicht zeitgemäß und rechtlich nicht notwendig.

4. Zur Bitte “um den sofortigen Rücktritt des Spielleiters von sämtlichen offiziellen Ämtern“

Aufgrund der unverhältnismäßigen Härte der offenbar ausnahmslos gemeinten Stichtagsregelung hat es sich in der Praxis eingebürgert, dass - wie oben gefordert - Erinnerungen seitens der Spielleiter geschickt werden. Hierzu liegen dem VfL Tegel Erinnerungsmails der Spielleiter aus mehreren Jahren und aus nahezu allen überregionalen Klassen vor. Ebenfalls liegen dem VfL Tegel eidesstattliche Versicherungen von erfahrenen DTTB-, Verbands- sowie Vereinsfunktionären vor, die ausnahmslos bestätigen, dass sie in einem solchen Fall aufgrund ihrer Erfahrung mit dem DTTB ebenfalls eine Erinnerung erwartet hätten. Auch wenn eine Erinnerung durch den Spielleiter momentan nicht in der BSO verpflichtend verankert ist, entsteht durch die gängige Praxis die über Jahre entsprechend vom DTTB und seinen Vertretern gelebt wird, ein Gewohnheitsrecht, nach welchem wir eine Erinnerung hätten erwarten können. Diese Erinnerung ist durch den Spielleiter trotz Kenntnis des Teilnahmewunsches nicht erfolgt. Derzeit geht der Autor davon aus, dass die Erinnerung absichtlich nicht erfolgt ist.

Dem Tischtennisverband, insbesondere in Persona des Spielleiters, war definitiv bekannt, dass der VfL Tegel wie in den Vorjahren wieder in der Regionalliga mit seiner Damenmannschaft spielen möchte und dass er grundsätzlich alle Voraussetzungen für die Spielberechtigung in dieser Liga erfüllt.

Es wurde nicht nur der Spielertransfer genehmigt, der schließlich nur vor dem Hintergrund der Spielberechtigung in der Regionalliga verständlich ist, sondern es bestand auch, durch die Meldung in click-TT, Kenntnis von der Absicht, in dieser Saison wieder in der Regionalliga zu spielen.

Der Spielleiter kennt den VfL Tegel genau. Er war selbst Mitglied in diesem Verein und Vorstandsmitglied der Tischtennisabteilung. Er wohnt in der Nähe der Spielhalle. Nach einem - hier bewusst nicht näher auszuführenden Zerwürfnis zwischen Verein und dem Spielleiter - hat der jetzige Spielleiter den Verein verlassen. Gleichwohl besteht weiterhin häufiger Kontakt. Ich persönlich habe regelmäßigen Kontakt (E-Mail, SMS, WhatsApp, Telefon). Außerdem besteht regelmäßiger Kontakt zu anderen Vereinsmitgliedern sowie dem derzeitigen Sportwart des Vereins. Wie der Spielleiter mir auch ausdrücklich noch am 7. Juni telefonisch mitgeteilt hatte, war diesem auch der fehlende Eingang der schriftlichen Meldung mit der Verpflichtungserklärung bewusst und aufgefallen.

Allein vor diesem Hintergrund und mit dem Wissen um die Bedeutung dieser Ausschlussfrist verdichten sich die zwischen Verband und Verein bestehenden Rechtsbeziehungen zu einer Verpflichtung, auf die fehlende Meldung hinzuweisen. Nach den Grundsätzen des venire contra factum proprium kann die Rechtsordnung es nicht zulassen, dass zum einen in der Kommunikation zwischen Spielleiter und mir und dem Sportwart des VfL Tegel viele Dinge besprochen werden, dabei gleichzeitig die noch ausstehende Meldung keinerlei Erwähnung findet und nach Fristablauf sich dieser Spielleiter und damit dann auch der Verband auf die Nichteinhaltung der Frist beruft. Ein derartiges Verhalten ist treuwidrig.

Es ist Aufgabe des Verbandes, der an der vereinsrechtlichen und durch die ehrenamtliche Tätigkeit kostengünstige Organisation des Sports besonderes Interesse hat, Hilfestellungen zu bieten. Eine dieser Hilfestellungen wäre es im konkreten Fall gewesen, die vorherige Kenntnis von der noch ausstehenden Meldung zu nutzen, um den VfL Tegel hiervon zu unterrichten. Statt des Telefonats am 7. Juni 2018 hätte ein Telefonat am oder vor dem 5. Juni 2018 die hier aufgetretenen Schwierigkeiten ohne weiteres verhindern können.

Es ist auch zu berücksichtigen, dass der VfL Tegel schon länger unter Ungleichbehandlung des Spielleiters leidet, bisher aber aus sportlichen Gesichtspunkten davon abgesehen hat, dies publik zu machen. Regelmäßig erscheint der Spielleiter 15 Minuten vor Heimspielbeginn und überprüft, ob der VfL Tegel in einheitlicher Spielkleidung, 10 Minuten vor Beginn des Spiels die Begrüßung durchführt und pünktlich beginnt. Dies ist laut BSO und WO eigentlich die Aufgabe des Schiedsrichters. Der VfL Tegel hat in der Vergangenheit Strafen wegen verschieden dunkelblauer Shorts, oder um 2 Minuten verspätete Begrüßung oder Spielbeginn bzw. Begrüßung erhalten. Dass der Spielleiter kein Interesse am tatsächlichen sportlichen Geschehen hat, sondern ausschließlich wegen der Sanktionierung in die Sporthalle kommt, zeigt sich dadurch, dass er die Halle spätestens 10 Minuten nach Spielbeginn wieder verlässt. Der Autor vertritt daher die Ansicht, dass nach dem Ausscheiden des Spielleiters aus dem Verein bewusst das Amt des Spielleiters genutzt wird, um dem VfL Tegel Schaden zuzufügen.

Selbst wenn man dem Spielleiter kein vorsätzliches Verhalten unterstellen würde, ergäbe sich die Wettbewerbsbenachteiligung durch die Tatsache, dass lediglich der VfL Tegel entsprechend sanktioniert wird. Natürlich nimmt der Spielleiter die weite Fahrt nach Hamburg oder Hannover nicht auf sich, um sich dort entsprechend persönlich von der Korrektheit der vom Schiedsrichter gemachten Angaben zu überzeugen.

  • Das bewusste Abwarten und das nicht Versenden einer Erinnerung trotz regelmäßigem Kontakt und der Kenntnis über den Teilnahmewunsch, gepaart mit dem Wissen um den Schaden, der bei Fristversäumnis entsteht, ist treuwidrig, führt zur vorsätzlichen Schädigung des VfL Tegel und ist daher unter keinen Umständen hinzunehmen. Auch vor dem Hintergrund der Verbandspraxis, Erinnerungen - trotz fehlender Verankerung der Erinnerungspflicht in der BSO - auszusprechen, hätte der VfL Tegel auf eine entsprechende Äußerung vertrauen dürfen. Sein Ausschluss aus der Regionalliga ist daher auch aus diesem Grund nicht hinzunehmen.
  • Der Spielleiter nutzt sein Amt, um dem VfL Tegel bewusst zu schaden. Dieses Verhalten ist nicht nur grob unsportlich, sondern auch treuwidrig. Dies ist nicht hinnehmbar. Der Autor fordert daher den sofortigen Rücktritt des Spielleiters aus allen offiziellen Ämtern des DTTB.
     

5. Zur Bitte: „um die Eingliederung der Damen des VfL Tegel in die Regionalliga Nord“

Aus oben genannten Gründen um im Sinne des Sports bittet der VfL Tegel die Strafe für das Fristversäumnis in eine Geldstrafe umzuwandeln und um die Widereingliederung in die Regionalliga Nord in der Saison 2018/2019. Um den Aufrückern keinen Nachteil aus dem bisherigen Verlauf der Einspruchsdiskussion entstehen zu lassen, bitten wir um die Schaffung eines 11. Überhangplatzes.
 

6. Zur Bitte: „um Solaridität aller Tischtennisvereine in Deutschland“

Bisher hat der DTTB nicht auf unsere Argumente reagiert. In sämtlichen Stellungnahmen wurde lediglich wiederholt darauf hingewiesen, dass es in der BSO keine Erinnerungspflicht gibt und dass wir die Deadline verpasst haben.

Beides bestreiten wir nicht – und haben wir zu keinem Zeitpunkt bestritten. Leider geht der DTTB auf keines der von uns aufgeführten Argumente in irgendeiner Weise ein. Wir müssen den Rechtsstreit daher fortführen und unsere Argumentation vor dem Bundesgericht oder vor einem ordentlichen Gericht ausführen.

Leider ist dieser Weg steinig und teuer. Für einen kleinen Verein, der hauptsächlich aufgrund der überregional auftretenden Damenmannschaft „lebt“, ist diese Belastung enorm. Es ist leider auch nicht unwahrscheinlich, dass die Spielerinnen, die weiterhin die sportliche Herausforderung suchen, den Verein verlassen werden – was dem Ende des Damentischtennis in Tegel gleichkommt und dem Damentischtennis im Berliner Tischtennis-Verband sowie dem DTTB schadet.

Daher bitte ich alle deutschen Tischtennisvereine um Hilfe.

  1. Bitte teilt diesen Beitrag in euren Netzwerken, um möglichst viele Leute auf diese Unrechtmäßigkeit aufmerksam zu machen.
  2. Für den Fall, dass die Teilnahmeberechtigung auch weiterhin verweigert wird bzw. dass der Prozess noch zu Saisonbeginn läuft, bitten wir überregionale Mannschaften (Regionalliga – Bundesliga), die im Berliner Raum spielen oder vielleicht ein freies Wochenende haben, wenn wir uns kurzschließen könnten, darum, ein Freundschaftsspiel mit unseren Damen zu organisieren. Unsere Damen wären leider in der VOL spielerisch kaum gefordert und würden die sportliche Herausforderung, sich mit Damen höherer Spielklassen zu messen, sehr schätzen. Vielleicht können wir durch regelmäßige Freundschaftsspiele auf hohem Niveau die Mannschaft trotz eines Zwangsabstiegs zusammenhalten (falls es wirklich zu diesem kommt).
  3. Wie gesagt ist unser kleiner Verein auch finanziell durch die Gerichts- und Anwaltskosten enorm gefordert. Um aber weiterhin Jugendförderung ohne Einschränkungen zu betreiben, sind wir im Moment dabei, eine Spendenaktion durchzuführen. Wir freuen uns über jeden, der einen kleinen Betrag beisteuern kann.

Wer mit mir wegen Punkt 2 + 3 persönlich in Kontakt treten möchte, erreicht mich unter thomasjajeh@gmx.net.

Sportliche Grüße

Thomas Jajeh

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