Regelecke

Regelecke: Welche Rechte hat der Gegner beim Timeout?

Darf Quadri Aruna auch noch bei Martin Adomeit bleiben, wenn sein Gegner bereits zum Tisch zurückgekehrt ist? (©Roscher)

02.03.2015 - Jedem Spieler steht pro Partie ein Timeout zu. Das steht nicht zur Diskussion. Dass sich während meines Timeouts auch mein Gegenspieler beraten darf, ist ebenso klar wie Kloßbrühe. Muss er sich allerdings auch in der Dauer der Auszeit nach mir richten? Also bestimme ich, wann es wieder zurück an die Tische geht, auch wenn mein Gegner gerne noch länger mit seinem Coach gequatscht hätte? Ein klarer Fall für unsere Regelecke!


Die Auflösung:

Die meisten von Ihnen haben bei einer Antwortmöglichkeit zu dieser Frage den richtigen Riecher bewiesen, denn falsch ist in diesem Fall lediglich Antwort b): "Spieler B darf sich bis zum Ablauf der 60 Sekunden mit seinem Coach beraten". Das beschreibt in den Tischtennis-Regeln der Paragraph B 4.4.2.5: "Sobald der Spieler (das Paar), der (das) Time-out verlangte, bereit ist weiterzuspielen, spätestens jedoch nach Ablauf einer Minute, wird die Karte bzw. Markierung entfernt und das Spiel wieder aufgenommen." Anders als viele von Ihnen angenommen haben, ist Antwort c) "Spieler B darf direkt danach auch noch sein Timeout nehmen, um die Beratungszeit zu verlängern" tatsächlich richtig. Laut TT-R § B 4.4.2.3 kann ein "Timeout nur zwischen zwei Ballwechseln in einem Satz verlangt werden". Dies schließt zwar aus, dass das Timeout während eines Ballwechsels oder vor einem Satz verlangt wird, nicht aber nach dem Timeout des Gegners. 

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