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    30. Landeseinzelmeisterschaft Damen und Herren 2019 des TTVMV

    19.01.2019 - 20.01.2019

    Informationen zur Meldung

    Meldeschluss:20.12.2018, 20:00 Uhr
    Nachmeldungen möglich:nein
    Meldungsarten:Keine Registrierungsarten verfügbar
    Ranglistenbezug:11.12.2018

    Spielbetrieb

    Einzelkonkurrenzen:ja
    Doppelkonkurrenzen:nein
    Mixedkonkurrenzen:nein
    Mannschaftskonkurrenzen:nein
    Gewinnsätze:
    Spielansetzung:

    Konkurrenzen

    Veranstaltungslizenz und Turnierlizenz

    Hier kannst du eine Veranstaltungslizenz für dieses Turnier kaufen.

    Erwerbbare Lizenzen anzeigen
    Wettbewerb:
    Herren Einzel
    Startzeit:
    19.01.2019, um 09:00
    Klasse:
    Offen für:
    Mecklenburg-Vorpommern
    Q-TTR:
    0 bis 3000
    TTR-relevant:
    ja
    Austragungssystem:
    VR: 4er-Gruppen Jeder gegen jeden ER: Einfaches K.-o.-System
    Teilnehmer:
    51/52
    Startgeld:
    10
    Teilnehmer & Ergebnisse
    Wettbewerb:
    Damen Einzel
    Startzeit:
    19.01.2019, um 09:00
    Klasse:
    Offen für:
    Mecklenburg-Vorpommern
    Q-TTR:
    0 bis 2000
    TTR-relevant:
    ja
    Austragungssystem:
    VR: 4er-Gruppen Jeder gegen jeden ER: Einfaches K.-o.-System
    Teilnehmer:
    26/28
    Startgeld:
    10
    Teilnehmer & Ergebnisse

    Weitere Turnierinformationen

    Austragungsort
    Sporthalle Warnemünde
    Parkstraße 45
    18119 Rostock
    Kontakt für Meldungen
    Dr. Georg Weckbach
    georg.weckbach@t-online.de
    Material
    Tischmarke:
    Tischanzahl:
    Tischfarbe:
    Ballmarke:
    Ballfarbe:
    Rechtliches
    Der Veranstalter behält sich Änderungen der Ausschreibung vor. Den Anweisungen der Turnierleitung ist Folge zu leisten.
    Gespielt wird nach den Regeln der ITTF in der vom DTTB veröffentlichten Fassung, der Wettspielordnung des DTTB sowie den Bestimmungen des Verbands. Die Anti-Doping-Ordnung inkl. aller Anhänge und die Richtlinie zur Schlägerkontrolle des DTTB sowie die Regelungen zum Frischkleben sind zu beachten.
    Wenn bei Veranstaltungen des Verbands Gegenstände des Veranstalters, Ausrichters oder Durchführers von Teilnehmern an der Veranstaltung vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt werden, so haften der Schädiger bzw. dessen Verein dem Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer für den entstandenen Schaden.