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    Landesmannschaftsmeisterschaften Schülerinnen und Schüler C Mecklenburg-Vorpommern 2017

    10.03.2018

    Informationen zur Meldung

    Meldeschluss:26.02.2018, 23:59 Uhr
    Nachmeldungen möglich:nein
    Meldungsarten:Keine Registrierungsarten verfügbar
    Ranglistenbezug:11.02.2018

    Spielbetrieb

    Einzelkonkurrenzen:nein
    Doppelkonkurrenzen:nein
    Mixedkonkurrenzen:nein
    Mannschaftskonkurrenzen:ja
    Gewinnsätze:
    Spielansetzung:

    Konkurrenzen

    Veranstaltungslizenz und Turnierlizenz

    Hier kannst du eine Veranstaltungslizenz für dieses Turnier kaufen.

    Erwerbbare Lizenzen anzeigen
    Wettbewerb:
    Schülerinnen C Mannschaft
    Startzeit:
    10.03.2018, um 23:59
    Klasse:
    ja
    Offen für:
    Mecklenburg-Vorpommern
    TTR-relevant:
    ja
    Austragungssystem:
    ER: Jeder gegen jeden
    Teilnehmer:
    0/6
    Startgeld:
    0
    Teilnehmer & Ergebnisse
    Wettbewerb:
    Schüler C Mannschaft
    Startzeit:
    10.03.2018, um 23:59
    Klasse:
    ja
    Offen für:
    Mecklenburg-Vorpommern
    TTR-relevant:
    ja
    Austragungssystem:
    ER: Jeder gegen jeden
    Teilnehmer:
    6/6
    Startgeld:
    0
    Teilnehmer & Ergebnisse

    Weitere Turnierinformationen

    Keine Turnierorte verfügbar.

    Kontakt für Meldungen
    Karl Felix Lüskow
    tt-karl@freenet.de
    Material
    Tischmarke:
    Tischanzahl:
    Tischfarbe:
    Ballmarke:
    Ballfarbe:
    Rechtliches
    Der Veranstalter behält sich Änderungen der Ausschreibung vor. Den Anweisungen der Turnierleitung ist Folge zu leisten.
    Gespielt wird nach den Regeln der ITTF, der Wettspielordnung des DTTB sowie den Bestimmungen des Verbands. Die Anti-Doping-Ordnung inkl. aller Anhänge und die Richtlinie zur Schlägerkontrolle des DTTB sowie die Regelungen zum Frischkleben sind zu beachten.
    Wenn bei Veranstaltungen des Verbands Gegenstände des Veranstalters, Ausrichters oder Durchführers von Teilnehmern an der Veranstaltung vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt werden, so haften der Schädiger bzw. dessen Verein dem Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer für den entstandenen Schaden.