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DTTB-Bundestag: Beitrag steigt dauerhaft

DTTB-Präsident Thomas Weikert während der WM 2012 (©Roscher)

22.11.2014 - Der Jahresbeitrag der 20 Mitgliedsverbände wird ab dem Jahr 2015 um 220.000 Euro steigen. Das oberste Organ des DTTB verabschiedete zudem die umfangreiche neue Bundesspielordnung als Vereinheitlichung der bisherigen Ordnungen der obersten fünf Ligen und richtete die Position eines Beauftragten für den Sport von Menschen mit Behinderung an. Nicht angenommen wurde der Antrag auf doppelte Spielberechtigung für Jugendliche und Senioren.

Eine wichtige Säule des Haushalts des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) ab dem Jahr 2016 ist gesichert. Mit nur einer Enthaltung hat der Bundestag in Frankfurt am Main am Samstag der dauerhaften Erhöhung des Jahresbeitrags der 20 Mitgliedsverbände um 220.000 auf 1,54 Millionen Euro zugestimmt, nachdem diese Erhöhung im Vorjahr zunächst nur für das Jahr 2015 beschlossen worden war. “So können wir angesichts der Liquiditätslage auch für die Folgejahre sicher planen“, kommentierte DTTB-Präsident Thomas Weikert erfreut. „Diese Summe ist das Minimum dessen, was wir benötigen, um trotz Preissteigerungen und gestiegenen Anforderungen an uns als Dachverband handlungsfähig zu bleiben und unsere Service-Leistungen von der Sportentwicklung bis zum Leistungssport weiterhin anbieten zu können.“ Er verwies darauf, dass der Beitrag der Landesverbände an den DTTB im Jahr 2007 im hohen fünfstelligen Bereich gesenkt und zusätzlich die Zahlung der Beiträge an den Deutschen Olympischen Sportbund auf den DTTB umgeschichtet worden waren.

 

Von politischer Signalwirkung ist die Einrichtung der Position eines Beauftragten für den Sport von Menschen mit Behinderung in der DTTB-Satzung, den das Präsidium in Abstimmung mit dem Deutschen Behinderten-Sportverband ernennen wird. Das oberste Organ des DTTB nahm bei seiner Vollversammlung zudem die mit hohem Aufwand erstellte neue Bundesspielordnung an, die als Vereinheitlichung die bisherigen Ordnungen von Bundesligen, Regionalligen und Oberligen ersetzt. Die Bundesspielordnung tritt ab dem 1. April 2015 in Kraft.

 

Möglichkeit der schriftlichen Abstimmung außerhalb des Bundestags abgelehnt

 

Nicht angenommen wurde ein komplexes Antragspaket aus Bayern. Änderungen in der Wettspielordnung hätten ermöglichen sollen, dass Jugendliche und Senioren, also Damen und Herren ab 40 Jahren, zukünftig für zwei Vereine antreten dürfen.

 

Ebenfalls keine Mehrheit fand der Antrag des DTTB-Präsidiums, Änderungen von Ordnungen und Durchführungsbestimmungen auch außerhalb des einmal jährlich stattfindenden Bundestags per schriftlicher Abstimmung zu ermöglichen. „Die Ablehnung ist kein Beinbruch, aber bedauerlich“, so Thomas Weikert. „Die neue Regelung hätte eine Möglichkeit für Ausnahmefälle unterhalb der Satzung geschaffen. Ohne sie müssen wir in einigen Fällen weiterhin rund ein Jahr warten und verlieren Zeit.“

 

Der nächste Bundestag findet am 21. und 22. November 2015 statt. Der Ort steht noch nicht fest.

(DTTB)

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