Buntes

Fall „Fulda/Buschhausen“: Werden die Regeln geändert?

Der TTC Fulda-Maberzell II steht nach wie vor mit nur einer Niederlage an der Tabellenspitze (©myTT)

14.03.2017 - Der Fall „Fulda/Buschhausen“ geht in die letzte Runde. Nachdem das Sportgericht vor gut einem Monat bereits entschieden hatte, dass die Spielwertung aufgrund falsch übertragener Doppel durch den Oberschiedsrichter nicht zurückgenommen wird, tagte vor kurzem der DTTB-Ausschuss für Leistungssport und beriet darüber, ob die geltenden Regeln angepasst werden sollten, damit sich solch ein Fall nicht wiederholt. Wir haben das Ergebnis für Sie.

Für den TTC RhönSprudel Fulda-Maberzell II ist der Fall ad acta gelegt. Natürlich hatte sich die zweite Mannschaft des Bundesligaclubs darüber aufgeregt, als ihr Spiel gegen den SC Buschhausen gegen sie gewertet wurde, weil der Oberschiedsrichter die ersten beiden Fuldaer Doppel beim Übertragen vom oberen in den unteren Teil des Spielberichtsbogens versehentlich vertauscht hatte, was auch beim späteren Unterschreiben des Formulars nicht aufgefallen war (myTischtennis.de berichtete). Fulda legte Einspruch beim Sportgericht ein, dieser wurde abgewiesen und damit war die Sache vom Tisch. Eine Frage blieb jedoch im Raum: Wird der DTTB die Regeln dahingehend verändern, dass sich solch ein Fall nicht wiederholt? Darüber hat inzwischen der Ausschuss für Leistungssport beraten.

„Wenn man von diesem Fall hört, sagt einem der gesunde Menschenverstand erst einmal: Das ist ungerecht und geht so nicht“, findet DTTB-Leistungssportreferent Rainer Kruschel. „Dementsprechend wurde darüber auch bei unserem Treffen sehr lange hin und her diskutiert.“ Laut § F 5.4.3 der Bundesspielordnung ist jede Mannschaft „für die eigene korrekte Aufstellungsreihenfolge im Einzel und Doppel sowohl im Kopf als auch im Spielverlaufsteil des Spielberichtsformulars selbst verantwortlich. Der Spielbericht ist von beiden Mannschaftsführern und dem Oberschiedsrichter zu unterschreiben“. Das Sportgericht hatte in seinem vorläufigen Urteil die Hoffnung geäußert, dass der DTTB den Fall Fulda zum Anlass nimmt, diese Regel zu überprüfen und zu überlegen, ob man dem Oberschiedsrichter mehr Verantwortung übertragen könne. Es sei zweifelhaft, ob man den Interessen der Oberschiedsrichter gerecht werde, wenn man diese nur als Schreiberlinge ohne eigene Verantwortlichkeit einsetze.

Der DTTB-Ausschuss für Leistungssport entschied sich jedoch dagegen und lässt die Verantwortung auch künftig beim Mannschaftsführer. Dieser müsse den Bogen und damit das Übertragen der Spielernamen eigentlich auch schon vor Spielbeginn kontrollieren. „Die meisten machen das bloß nicht, weil man sich natürlich darauf verlässt, dass der Oberschiedsrichter schon alles korrekt ausgefüllt hat“, erläutert Kruschel. „Aber somit ist in den Regeln bereits ein Kontrollmechanismus festgelegt. Er muss bloß auch konsequent angewendet werden.“ DTTB-Generalsekretär Matthias Vatheuer hatte gegenüber myTischtennis.de nach dem Urteil durch das Sportgericht auch die Möglichkeit abgewägt, die Sanktion für einen solchen Fehler zu überdenken. Aber auch in diesem Punkt möchte der Ausschuss für Leistungssport keine Änderung der Regeln vornehmen, so dass ein solcher unbemerkt gebliebener Übertragungsfehler auch künftig mit einer Spielwertung bestraft wird. „Wenn es meine Mannschaft treffen würde, wäre ich erst einmal auch sauer“, bekennt Kruschel. „Aber man muss einfach auch sehen, wie unwahrscheinlich dieser Fall ist. Das passiert eigentlich nie. Wir bekommen jährlich etliche Vorschläge für Regeländerungen, aber man kann nicht für jede Eventualität eine Regel, die ansonsten gut funktioniert, anpassen.“ 

Der TTC RhönSprudel Fulda-Maberzell II wird, wie es aktuell aussieht, mit diesem blauen Auge davonkommen. Nach wie vor stehen Thomas Keinath und Co. mit 13 Siegen und dieser einen Niederlage an der Tabellenspitze der Regionalliga West und sind damit weiterhin auf Aufstiegskurs. Eines werden sich die Fuldaer künftig allerdings sicherlich ganz genau anschauen: den Spielberichtsbogen natürlich.

(JS)

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